Frage an Elke Ferner von Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Ferner,
ich stelle meine Frage absichtlich unter dem Thema "Demokratie und Bürgerrechte" ein.
Ich bitte Sie mir zu erklären, warum Sie, als meine gewählte Interessensvertretung, heute für die menschenrechtsverletzende Ausweitung der staatlichen Datensammwelwut gestimmt haben.
Gerade Sie, als Programmiererin und somit nicht fachfremd, hätten erkennen müssen, dass sich hier der Staat in private, schützenswerte Gebiete einmischt und zwar in blindem, vorauseilendem Gehorsam einer EU-Verordnung gegegenüber. Blind vorallem, da in den letzten Monaten eine große Zahl tatsächlicher Fachleute immer wieder die Sinnhaftigkeit dieser Datensammlungen wiederlegt und die Gefahr darin beschrieben hat.
Ich muss Ihnen leider für Ihre heutige Entscheidung Ihr Verständnis absprechen und sagen, dass ich mich von Ihnen hier in keiner Weise vertreten fühle.
Ich hoffe, Sie werden bei den weiteren Punkten der Einführung des unrechtmäßigen Überwachungsstaates wie Fluggastdatenspeicherung / -mitteilung an fremde (Schurken-)Staaten und dem "Bundestrojaner" sich nicht als beratungsresistent beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Heinzelmann,
Ihre Frage zielt auf die sogenannte Vorratsdatenspeicherung. Daher möchte ich Ihnen, wie bereits in einem anderen Fall geschehen, wie folgt antworten: Richtig ist, dass aus Perspektive der Grundrechte die unbegrenzte Vorratspeicherung einen empfindlichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, auch die Auswirkungen auf die allgemeine IT-Sicherheit und die wirtschaftlichen Belastungen der Unternehmen sollten berücksichtigt werden. Die entstehenden ungeheuren Datensammlungen wären ein äußerst lukratives Ziel für jede Form eines unberechtigten Datenzugriffs oder -manipulation. Ebenso sind die Datenmengen eine hervorragende Grundlage für unbefugte Profilbildungs- und Ausspähungsmaßnahmen (Stichwort Data-Mining). Auch hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit sind in Anbetracht der wirtschaftlichen Belastungen für die verpflichteten Unternehmen Zweifel angebracht - ganz zu schweigen von den Lagerhäusern voller Serverfarmen, die für die Speicherung jeder Email, jedes Mausklicks oder allgemein jeder Internetaktivität notwendig wären. Allein aus technischen Notwendigkeiten heraus ist eine umfassende Vorratsspeicherung nicht realitätsnah.
Deshalb haben wir mit unserem Antrag klar gestellt, dass lediglich die EU-Mindestanforderungen umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherungsfrist von sechs Monaten und die Beschränkung der Datenabfrage zu Zwecken der Strafverfolgung auf die Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung erheblicher oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten. Für meine oben dargelegte kritische Haltung zu diesem Thema war leider keine Mehrheit innerhalb der Fraktion zu gewinnen. Daher hätte ich mich auch - wenn ich an der Abstimmung teilgenommen hätte - dem Mehrheitsvotum angeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner