Frage an Elke Ferner von Pascal A. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Ferner,
auf die Frage zu Ihrer Ansicht in Bezug auf die Computerkriminalität und auf Ihr Abstimmungsverhalten gaben Sie an, dass Sie zwar kritisch dem Gesetz gegenüber stehen, jedoch aufgrund der Tatsache, dass innerhalb der Fraktion dafür keine Mehrheit zu finden war, sich dem Mehrheitsvotum angeschlossen haben.
Inwiefern ist das vereinbar mit dem Artikel 38 des Grundgesetzes, nach welchem Sie sich ausschliesslich nach Ihrem Gewissen richten müssen und nicht an die Leitlinie der Fraktion?
Sehr geehrter Herr Anna
so etwas wie einen Fraktionszwang existiert nicht, wohl aber eine gewisse Fraktionsdisziplin, die letztendlich das Funktionieren der parlamentarischen Arbeit ermöglicht. Natürlich sind die Abgeordneten nach Gesetz nur ihrem Gewissen verpflichtet. In der Fraktion findet aber stets eine ausführliche Diskussion gerade über strittige Themen statt. Jede Seite versucht durch ihre Argumente die Mehrheit der Fraktion für sich zu gewinnen. Letztendlich wird dann innerhalb der Fraktion abgestimmt und eine Mehrheit für oder gegen einen Gesetzentwurf gefunden. In der Abstimmung im Bundestag stimme ich dann bei Sachentscheidungen mit der Mehrheit der Fraktion, da ich das Mehrheitsvotum respektiere, auch wenn ich inhaltlich manchmal anderer Meinung bin.
Umgekehrt erwarte ich natürlich auch von Fraktionskolleginnen und –kollegen, die in einer Sachfrage die ich unterstütze anderer Meinung sind, und bei der sie in der Minderheit sind, dass sie den Mehrheitsbeschluss der Fraktion mittragen.
Die von Ihnen angesprochene Abstimmung war für mich keine Gewissensentscheidung. Bei grundlegenden Fragen habe ich bisher immer nach meinem Gewissen abgestimmt und werde dies auch in Zukunft tun.
Mit freundlichen grüßen
Elke Ferner