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Frage von Tobias F. •

Frage an Elke Ferner von Tobias F. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Ferner,

in der vergangenen Nacht hat der Bundestag leider die "Novelle des StGB zur Bekämpfung der Computerkriminalität" (§ 202c StGB) auch mit - bis auf die ehrenvolle Ausnahme des Abgeordneten Tauss - den Stimmen der SPD-Fraktion in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Wenn ich die Darstellung Ihres Abstimmungsverhaltens oben richtig deute, dann haben Sie gestern Nacht nicht an den Abstimmungen teilgenommen.

Wenn dem so ist, gibt es eine gute Begründung für Ihre Nichtteilnahme an dr nicht ganz unwichtigen Abstimmung? Immerhin darf man von Ihnen als Programmiererin ja erhoffen, dass Sie dem Thema Computerkriminalität und -Sicherheit mit einer gewissen Sensibilität begegnen.

Und wenn Sie dabei gewesen wären, hätten Sie für oder gegen diese Änderungdes Strafgesetzbuches in Gestalt des Regierungsentwurfes gestimmt, dem ja im Vorfeld durchaus ernsthafte inhaltliche und auch technische Mängel vorgehalten wurden?

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Fischer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

ich konnte leider wegen eines wichtigen Termins im Wahlkreis nicht an Debatte und Abstimmung zur "Computerkriminalität" teilnehmen. Ich teile aber die Kritik meines Kollegen Jörg Tauss, für die aber leider keine Mehrheit innerhalb der Fraktion zu gewinnen war. Daher hätte ich mich auch - wenn ich an der Abstimmung teilgenommen hätte - dem Mehrheitsvotum angeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner