Frage an Elke Ferner von Winfried M. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Ferner ,
zunächst einmal darf ich Ihnen gratulieren für Ihre Kommunikations-Kompetenz mittels des Mediums "Internet" , die Sie als erste Beantworterin aller hier(66119) "anwesenden" Kandidaten zeigen.
Nicht nur als Wohnnachbarn , Talstrasse 56a , kennen wir uns aus mehreren Face-to-Face-Unterhaltungen persönlich , sondern ich habe "öffentlich" innerhalb des Attac-Forums Ihnen meine Erststimme entzogen ... und werde diese meine ErstStimme dem "Oskar" geben.
Die von mir "politisch-abgelehnte" (wegen Fraktionszwang versus Parlamentariergewissen
lt.GG) Zweitstimme werde ich Ihnen dennoch in Ihrem Listenplatz zukommen lassen, da ich als BASIS-Bürger eine direkte (eingebildete) Einflußnahme auf die parlamentarische Vertretung mir erhoffe und mir auch zubillige ...
Deshalb bitte ich um Ihre Stellungnahme zu meinem in diversen Internetforen geäußerten Statement im Thema Gesundheitswesen
(Teilaspekt) :
Titel : Praxisgebühr
WER ? nun die Sozialgerichtskosten (150 €) für die Eintreibung der nichtgezahlten Praxisgebühr tragen soll , darüber ist nun ein heftigster Streit entbrannt zwischen den KVen einerseits und den GKVs andererseits.
Denn auf dieses Verlustgeschäft ist niemand "scharf"
(klick) http://www.abendblatt.de/daten/2005/02/15/399046.html
Dienstag, 15. Februar 2005
Hamburg
Praxisgebühr: Säumige Zahler haben gute Chancen
Kurios: Kassenärztliche Vereinigung muß für jede Klage 150 Euro zahlen.
Anika Riegert hat folgendes geschrieben::
Rund 19 000 Hamburger haben im vergangenen Jahr ihre 10 Euro Praxisgebühr nicht gezahlt. Wer nicht auf Mahnungen reagiert, hat gute Chancen damit durchzukommen. Grund dafür ist Paragraph 184 im Sozialgerichtsgesetz. Danach müssen Körperschaften für jede Klage vor dem Sozialgericht 150 Euro zahlen. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.(.....)
In der Ausgabe der Saarbrücker-Zeitung wird die Frage aufgeworfen , warum eigentlich das Wort "Praxisgebühr" NICHT "Arzt-ErstTeil-Honorar" heißt , wie es der Gesetzgeber verstanden wissen will .
Es heißt ja auch NICHT "Patientengebühr" !
... und letztendlich ist der Arzt der 10€-Schuldner als Honorargekürzter , der sich "refinanzieren" darf durch den Patienten , aber NICHT "muß" !
dazu hatte ich bereits voriges Jahr am 04.02.2004 einen Beitrag in einem anderen Forum zur Diskussion gestellt :
Ärger+Frust über "die da oben" kann man destruktiv-jammernd oder auch konstruktiv-anpackend kanalisieren ... z.B. mit Leserbriefgemeinschaften in der Publikumspresse zum Thema : GESUNDHEITSREFORM : ...
Dabei wird man aber nur dann auf eine Resonanz bei den Zielpersonen (hier Ulla Schmidt) treffen, wenn man die Anonymität des Internets verläßt und sich transparent MUTIG artikuliert : ...
Wie Sie und vor allem die "heuchlerischen" Verbandsfunktionäre wissen, hat das BMGS am 07.01.04 mit Hinweis auf den Gesetzestext klargestellt, daß die Praxisgebühr KEINE Kassengebühr darstellt, wie dies von den Ärzten vielfach behauptet wird,
sondern den "erste Teil" ihres Honorars !
Alle Betroffenen sollten sich nochmals das Possenspiel + die Begleitumstände des PharmaIndustrie-Ablaßhandels in 2002 (78 Bundestagsabgeordnete aller Parteicouleurs in deren Berater-Salär ? ) in Erinnerung rufen und weiterhin die Vorstellungen bzgl. einer Bürgerversicherung/Kopfprämie/Saar-Hecken-Variante Revue passieren lassen.
Laut des -letztendlich von allen Parteien getragenen- Politikwillens im sogenannten GKV-Solidarsystems wird KEIN Arzt gezwungen, die Praxisgebühr zu erheben !!! ,... es wird ihm dies gestattet !!! , ... und alle "golfspielenden" Ärzte machen z.Zt. Gebrauch davon auf "Geheiß" ihrer nimmersatten Verbandsfunktionäre ; ... wenn nicht, werden sie von ihrer Standesgerichtsbarkeit unter Druck gesetzt, wie u.a. in Nordrhein-Westfalen geschehen.
Der einzelne Arzt im bisherigen Sachleistungsprinzip (intransparente Abrechnung über die Kassenärztlichen Vereinigungen) wird duch den Gesetzgeber vielmehr zum Einkommens-/Honorarverzicht im Sinne von Subventionsabbau herangezogen, zunächst zugunsten der bürokratie- + marketinglastigen Krankenkassen.
Diesen Honorarverzicht können die Ärztefunktionäre ihrer Klientel (einzelnem Arzt) natürlich nicht zumuten ... deshalb deren bewußte Falschdarstellung der Praxisgebühr gegenüber der Öffentlichkeit.
Der Patient wird wie im (zukünftigen ?) Erstattungsprinzip -Frankreich/Luxemburg- zum Kostenbewußtsein erzogen, indem er wie für sein geliebtes Auto eine selbstinitiierte + in Anspruch genommene Arzt-Dienstleistung mit einem Eigenanteil/Selbstbehalt vorfinanziert ... außerhalb des nebulösen großen "anonymen" Versicherungstopfes.
Wie das funktionieren könnte unter Abkehr vom Prinzip der "Freien" Arztauswahl, zeigen z.B. der umstrittene Modellversuch-Bundesknappschaft-Saarland und das sogenannte "Grüne Rezept" in Nordrhein-Westfalen ... im Gegensatz zu den heutigen wenigen(?) Auswüchsen/Mißbrauch, wo die Refinanzierung der vom Apotheker subventionierten Arztpraxis bewerkstelligt wurde mittels Verschreibung möglichst teurer Medikamente.
Der "kleine" Mann/Frau/Beitragszahler fühlt sich nicht nur von der großen Berliner-Politik verschaukelt !!!
Die Mehrzahl der Patienten+Wähler (Landtags-+Europawahlen) hat die Funktionsweisen des GMG durchaus begriffen, und ergibt sich deshalb seit 01.01.04 KEINESWEGS resignierend der "Obrigkeit" , sondern weiß mit ihrer "freiwilligen" Zahlung der Praxisgebühr die jeweilige Einzelleistung ihres PERSÖNLICHEN + freigewählten Arztes zu honorieren ... im zukünftigen Wettbewerb der Ärzte untereinander.
Die Selbstbedienungsmentalität hat ein Ende ... sowohl auf Seiten der Leistungserbringer (Ärzte,Apotheker,Pharmaindustrie) als auch auf Seiten der Leistungsempfänger (Patient/Kunde) !
Wie gehen eigentlich die Heilpraktiker mit diesen berufs-/standespolitischen Themen um ? ... und sind die Parallelen zur jetzigen apothekerlichen Standespolitik (ABDA) nicht offensichtlich ? ... hier im Saarland aktuell der Notdienst-Ärger in Bexbach/Homburg ...
(Saarbrücken , den 04.02.2004)
mit freundlichen Grüssen
Winfried Meyer
c./o. http://www.attac.de/forum/search.php?search_author=TransparencyConvent
Talstrasse 56a
66119 Saarbrücken
Hallo Herr Meyer,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber im Wahlkampf kommt es leider vor, dass nicht alle Anfragen zeitnah beantwortet werden können.
Schade, dass Sie Ihre Erststimme verschenken wollen. Im Ergebnis kann diese Entscheidung dazu führen, dass Sie das glatte Gegenteil von dem bekommen, was Sie wählen.
Zu Ihrem Statement bezüglich der Praxisgebühren möchte ich Ihnen nachfolgende Stellungnahme der AG Gesundheit und Soziales übermitteln:
Das Einzugsverfahren wird weiterhin durch die Ärzte bzw. durch die Kassenärztlichen Vereinigungen durchgeführt. Bis Ende 2006 soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass säumige Zahler an den Kosten für die Einziehung und gerichtliche Geltendmachung der Praxisgebühr beteiligt werden können.
Bis dahin gilt folgende Vorgehensweise:
- Für das Jahr 2004 erstatten die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen die nachgewiesenen Gerichts- (150 € Pauschalgebühr pro Rechtsstreit) und Vollstreckungskosten. Die den Kassenärztlichen Vereinigungen entstandenen übrigen Mahn- und Portokosten tragen im Jahr 2004 die Kassenärztlichen Vereinigungen.
- Ab 2005 erstatten die Krankenkassen den Kassenärztlichen Vereinigungen sowohl die nachgewiesenen Gerichts- und Vollstreckungskosten als auch die nachgewiesenen Mahn- und Portokosten. Die Zahl der Erstattungsfälle und damit die Höhe der von den Krankenkassen an die Kassenärztlichen Vereinigungen zu entrichtenden Erstattungskosten wird auf die in 2004 festgestellte Nichtzahlerquote von 0,2 % aller praxisgebührpflichtigen Arztkontakte (337.000 Nichtzahler) begrenzt.
Die Zahlungsmoral der Versicherten lag im Jahre 2004 bei 99,8 %. Es bestand daher kein Anlass, das insgesamt erfolgreiche Einzugsverfahren zu ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner