Frage an Elke Ferner von Christian W.
Sehr geehrte Frau Ferner,
ich möchte Sie fragen, wie Sie zu einem generellen nationalen Frackingverbot stehen?
Ich vermag die Risiken auch nicht im geringsten abzuschätzen. Können sie die Folgen und Risiken verantworten, auch wenn sie erst in 10, 20 oder mehr Jahren zu Tage treten, wie vergleichbar mit den Grubenbeben, des Untertagbaus?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.
Gerade als Saarländerin bin ich mit dem Kohlebergbau und seinen Folgen sehr vertraut. Daher ist es mir wichtig, dass wir bei der Entscheidung über die Risikotechnologie Fracking sehr gut überlegen, welchen Weg wir hierbei beschreiten wollen.
Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland derzeit erlaubt. Dabei wird nicht zwischen „konventionellem“ und „unkonventionellem“ Fracking differenziert. Mit dem von Umwelt- und Wirtschaftsministerium vorgelegten Regelungspaket soll das geändert werden. Die vorliegenden Gesetzentwürfe nehmen nun also endlich das in Angriff, was die schwarz-gelbe Vorgängerregierung nicht geschafft hat. Sie sind daher ein längst überfälliger und wichtiger Schritt.
Oberstes Ziel muss es dabei sein, die Umwelt und die Gesundheit der Menschen bestmöglich zu schützen. Für die SPD ist klar, dass der Schutz des Trinkwassers absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen genießen muss. Unkonventionelles Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu wirtschaftlichen Zwecken ist derzeit nicht verantwortbar. Ob unkonventionelles Fracking überhaupt eine Option in einiger Zeit sein kann, muss auch an Hand von wissenschaftlich begleiteten Probebohrungen sorgfältig und transparent geprüft werden.
Im Rahmen der Gespräche mit der Union und bei den Anhörungen im Deutschen Bundestag hat sich gezeigt, dass es notwendig ist, sich für die Klärung zentraler Fragen noch etwas mehr Zeit zu nehmen. Es gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Fracking ist eine Risikotechnologie, die wir nicht einer Expertenkommission und dem Ermessen von Landesbehörden überlassen dürfen. Das letzte Wort muss der Deutsche Bundestag haben.
Die Anzahl der vorgesehenen Probebohrungen muss auf das wissenschaftlich Notwendige begrenzt werden. Gemäß dem Koalitionsvertrag müssen die Länder im Rahmen der Probebohrungen beteiligt werden. In diesen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf zwischen den Koalitionsfraktionen.
Die Fraktion der CDU/CSU muss sich jetzt bewegen, damit wir ein Gesetz bekommen, das dem Schutz des Menschen, der Natur und des Trinkwassers vollumfänglich gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner