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Elke Ferner
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Frage von Thomas G. •

Frage an Elke Ferner von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Ferner,

ein Berliner Gericht hat entschieden, dass die bisher geheim gehaltenen Lobbyisten-Listen des Deutschen Bundestages offengelegt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger als Souverän haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Unternehmen ihre jeweiligen Interessen tagtäglich in den Bundestag einbringen. Allerdings möchte der Bundestag offenbar dem Souverän gegenüber diese Lobby-Kontakte weiterhin verschweigen und erwägt eine Berufung gegen dieses Gerichtsurteil.
Sind Sie der Meinung, dass ein solches Verhalten geeignet ist, den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz zu signalisieren und das Vertrauen in ein demokatisches Handeln unserer Volksvertreter zu stärken? Ist es nicht denkbar, dass durch eine Offenlegung der Lobbyisten-Kontakte das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in ihre Volksvertreter und damit auch die Wahlbeteiligung gesteigert werden könnte?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Gretscher

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gretscher,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Auf Grundlage der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages werden Hausausweise für Verbandsvertreter_innen ausgestellt, wenn diese mit ihrem Verband in einer öffentlichen Liste eingetragen sind. Daneben können auch Vertreterinnen und Vertretern von nicht öffentlich registrierten Verbänden ein Hausausweis erteilt werden, wenn diese in einem durch den Parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion gezeichneten Antrag nachweisen, dass der Verband das Gebäude des Deutschen Bundestages im Interesse des Parlaments häufig aufsuchen muss.

Wie Sie wissen, hat der Verein Parlamentwatch e.V. beim Verwaltungsgericht Berlin erfolgreich darauf geklagt, vom Deutschen Bundestag Auskunft über die Anzahl der an Verbandsvertreter ausgestellten Hausausweise sowie die Namen der Verbände zu erhalten. Erfolg hatte die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin, weil das Gericht eine Auskunftspflicht des Bundestags bzw. seiner Verwaltung aus dem Informationsfreiheitsgesetz ableitete. Derzeit beschäftigt sich die Verwaltung des Deutschen Bundestags mit der vor wenigen Wochen eingetroffenen Urteilsbegründung und der Frage, ob Rechtsmittel eingelegt werden soll.

Sollte die Verwaltung des Deutschen Bundestages entscheiden, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird und sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Anzahl der Ausweise und die Namen der Verbände bzw. Organisationen offenlegen, für die die SPD-Bundestagsfraktion die Hausausweiserteilung befürwortet hat.

Sie können davon ausgehen, dass die von der SPD-Bundestagsfraktion befürworteten Hausausweisen an Vertreterinnen und Vertreter der Bundespartei oder an mit der SPD sehr eng verbundene Organisationen vergeben worden sind. Des Weiteren betrifft dies Verbände und Einrichtungen, die vom Gesetzgeber eingerichtet wurden oder im Bereich der Paritätischen Wohlfahrtspflege tätige Institutionen, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner