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Frage von andreas h. •

Frage an Elke Ferner von andreas h.

Sehr geehrte Frau Ferner,

Energieunternehmen werben zur Zeit mit Zweijahresverträgen und stabilen Strompreisen. Diese sind aber in der Regel höher, als in den derzeitigen Verträgen. Die Unternehmen werben damit, dass von weiteren Steigerungen der EEG-Umlage auszugehen ist, was die Strompreise erhöht. Im Falle einer Senkung der EEG-Umlage versprechen sie eine Rückerstattung, allerdings in einer Höhe, die die Erhöung des Strompreises nicht wieder wett macht.

Meine Frage: Können Sie eine Prognose der Entwicklung der EEG-Umlage abgeben, oder mir die Frage beantworten, wovon die Höhe der EEG-Umlage abhängig ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Heiske

PS: Was die Verträge anbetrifft, werde ich mich an die Verbraucherzentrale wenden.

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Sehr geehrter Herr Heiske,

vielen Dank für Ihre Frage zur EEG-Umlage, die ich Ihnen gerne beantworte.

Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die so genannten Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und ergibt sich aus einer Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr. Die Übertragungsnetzbetreiber sind für die überregionalen Stromleitungen verantwortlich; zugleich haben sie die Aufgabe, die eingespeiste Solar- oder Windenergie an der Strombörse zu verkaufen.

Die Übertragungsnetzbetreiber kaufen also den Strom auf, der von den Betreibern der Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugt wird. Dieser Strom, so legt es das EEG fest, muss von den Netzbetreibern vorrangig aufgekauft werden. Dafür zahlen die Netzbetreiber an die Stromerzeuger eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung ist ebenfalls im EEG festgeschrieben und hängt davon ab, wie der Strom erzeugt wurde, ob aus Wind, Sonne oder Biomasse.

Den aufgekauften Strom verkaufen die Netzbetreiber an der Strombörse. Der Erlös, den sie erhalten, hängt vom jeweiligen Strompreis an der Börse ab. Da der Strompreis an der Börse gegenwärtig sehr niedrig ist, deckt der Erlös nicht die Ausgaben, die die Netzbetreiber beim Einkauf des Stroms aus erneuerbaren Energien haben. Diese Differenz muss über die EEG-Umlage gedeckt werden.

Um die EEG-Umlage festzulegen, erstellen die Übertragungsnetzbetreiber zusammen mit anerkannten Forschungsinstituten eine Prognose über ihre voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen. Auch der aktuelle Stand des EEG-Kontos spielt dabei eine Rolle. Die Bundesnetzagentur prüft, ob bei der Festlegung der EEG-Umlage die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung finden Sie auf der Internetseite der Netzbetreiber unter www.eeg-kwk.net.

Die EEG-Umlage 2015 beträgt 6,17 Cent/kWh und sinkt damit erstmals gegenüber dem Vorjahr. In den Jahren zuvor war sie noch deutlich gestiegen (2012 um 47 Prozent auf 5,28 Cent/kWh, 2013 um 18 Prozent auf 6,24 Cent/kWh).

Die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage ist nur sehr schwer abzuschätzen. Grund für diese Unsicherheit ist, dass die Entwicklung der Umlage nicht nur vom Ausbau der erneuerbaren Energien abhängt, sondern auch von anderen Einflussfaktoren. Eine besondere Rolle spielt dabei der Strompreis an der Börse. Basierend auf verschiedenen Börsenpreisen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mögliche Szenarien für die zukünftige Entwicklung der EEG-Umlage erarbeitet. Sie finden diese unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/S-T/szenarien-fuer-die-zukuenftige-entwicklung-der-eeg-umlage,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner