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Elke Ferner
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Frage von Karin B. •

Frage an Elke Ferner von Karin B. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Ferner!
Liebe Genossin!

Nach den mir vorliegenden Informationen ist beabsichtigt, das Transsexuellengesetz an die neueren medizinischen und gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
Die grüne Bundestagsfraktion und auch die linke Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für die Wahrung der Menschenrechte von transsexuellen Menschen ein. Als einzige Fraktion hat die grüne Bundestagsfraktion in den Bundestag einen ausführlichen Gesetzentwurf zur Reform des Transsexuellenrechts eingebracht, wonach das Verfahren deutlich vereinfacht (keine Begutachtung, Zuständigkeit der Standesämter) und die Rechte der Betroffenen gestärkt (Ausweitung des Offenbarungsverbot) werden sollten.

Bereits in der letzten Wahlperiode wurde eine interfraktionelle Gruppe gegründet, die in der laufenden Wahlperiode ihre Arbeit wieder aufgenommen hat. Eine deren Vorschläge war die Gründung einer ministeriellen Arbeitsgruppe, die sich mit den Belangen von trans- und intersexuellen Menschen beschäftigen sollte.

Ich bitte Sie um Informationen darüber, wer der Arbeitsgruppe zum Thema Transsexualität angehört und inwieweit transsexuelle Menschen in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

Die Vereinten Nationen hatten bereits zu CEDAW 2008, danach aber wiederholt dazu aufgerufen, die Aktion Transsexualität und Menschenrecht e.V. anzukontaktieren, wenn es um die menschenrechtliche Situation transsexueller Menschen in Deutschland geht (nachzulesen in den jeweiligen Protokollen der UN-Session und der Recommendations).

Vorab besten Dank und
Freundliche Grüße

Karin Blum

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Blum,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist mir eine Beantwortung erst jetzt möglich – ich bitte dies zu entschuldigen.

Nicht nur die Bundestagsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE Grünen und DIE LINKE, sondern auch die SPD-Fraktion wie auch die Arbeitsgemeinschaften der Lesben und Schwulen (Schwusos) und der Frauen (ASF) in der SPD setzen sich für die Achtung der Menschenwürde, der geschlechtlichen Selbstbestimmung und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit von Transsexuellen, Intersexuellen und Transgender ein.

Die SPD hat die Rechte trans- und intergeschlechtlicher Menschen auch in den Koalitionsverhandlungen thematisiert. Im Koalitionsvertrag findet sich daher die Passage: „Wir verurteilen Homophobie und Transphobie und werden entschieden dagegen vorgehen. … [D]ie besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen [werden wir] in den Fokus nehmen.“

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hätten uns hier mehr erhofft, auch im Hinblick auf die vollständige rechtliche Gleichstellung der Lebenspartnerschaft. Aber mehr war mit CDU/CSU leider nicht zu machen.

Die interfraktionelle Arbeitsgruppe im Deutschen Bundestag hat – wie bereits in den vergangenen Jahren – auch in dieser Legislaturperiode wieder ihre Arbeit aufgenommen. Der Arbeitsgruppe gehört je ein/e Abgeordnete/r aus jeder Bundestagsfraktion an, und zwar die/der jeweilige für das Thema Intersexualität/ Transsexualität zuständige Berichterstatter/in im Familienausschuss: Susann Rüthrich (SPD), Gudrun Zollner (CSU), Monika Lazar (Grüne) und Harald Petzold (LINKE). Diese stehen in ständigem Austausch mit allen beteiligten Arbeitsgruppen der Bundestagsfraktionen, da neben der Familienpolitik auch andere Bereiche wie etwa Innen- oder Rechtspolitik betroffen sind.

Darüber hinaus wurde Anfang September 2014 unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstmals eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema „Intersexualität/ Transsexualität“ eingerichtet, in der alle thematisch betroffenen Ressorts beteiligt sind. Hier soll die besondere Situation von trans- und intersexuellen Menschen beleuchtet und auch Betroffene in den Dialog eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner