Frage an Elke Ferner von Petra S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Ferner!
Unschuldsvermutungen gelten solange, bis der betroffenen Person etwas zweifelsfrei bewiesen werden kann.
Nun will ich nicht irgendwelchen Verschwörungstheorien das Wort reden, aber der Verdacht eines Zusammenhangs mit dem NSU-Untersuchungsausschuss ist nunmal in der Welt.
Haben Sie eine Meinung hierzu?
Wichtiger ist mir jedoch folgende Anmerkung:
die Mitgliedschaft von Herr Edathy ruht - soweit kann ich das nachvollziehen.
Dass nun öffentlich über einen Parteiausschluss geredet wird, kommt einer Vorverurteilung gleich.
Ich weiß nicht mehr, wofür die SPD steht.
der "überführte" Volksverhetzer Sarrazin ist immer noch SPD-Mitglied, oder?
Beste Grüße,
P.S.
Sehr geehrte Frau Sebastian,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen gerne beantworte.
Selbstverständlich muss die Unschuldsvermutung auch im Fall des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gelten – schließlich ist die Unschuldsvermutung eines der zentralen Grundprinzipien unseres Rechtsstaates. Von dem Recht auf ein ordnungsgemäßes Verfahren, das Sebastian Edathy ohne jeglichen Zweifel zusteht, ist jedoch die Frage nach den Rechten und dem Schutz der Kinder abgekoppelt zu betrachten.
Ihre Frage nach möglichen konspirativen Zusammenhängen zwischen den Vorwürfe gegen Sebastian Edathy und dem NSU-Untersuchungsausschuss bezieht sich nach derzeitigem Erkenntnisstand auf reine Spekulationen, die ich daher nicht kommentieren möchte.
Wie Sie in Ihrer Anfrage richtig ausgeführt haben hat der SPD-Parteivorstand beschlossen, die Mitgliedsrechte von Sebastian Edathy ruhen zu lassen. Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover, die für ein Parteiordnungsverfahren gegen Sebastian Edathy zuständig ist, hat am 3. März 2014 beschlossen, das Verfahren bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen nicht weiter voranzutreiben und dies mit der Unschuldsvermutung begründet. Diese faire und verantwortungsbewusste Entscheidung des SPD-Bezirks in Hannover begrüße ich ausdrücklich.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die juristischen Hürden für einen Parteiausschluss sehr hoch sind. Die provokanten Thesen von Thilo Sarrazin, auf den Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, sind durch das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und standen einem Parteiausschluss entgegen. Es bleibt abzuwarten, wie die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover und gegebenenfalls nachprüfende Gerichte im Fall von Sebastian Edathy entscheiden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner