Portrait von Elke Ferner
Elke Ferner
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elke Ferner zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Andreas D. •

Frage an Elke Ferner von Andreas D. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Frau Fernere,

die SPD hat in Ihrem Wahlprogramm einen Mindestlohn von 8,50€, das klingt auf jeden Fall besser wie bei der CDU/FDP, aber glauben Sie denn wirklich das diese tolle Wahlaussage den vielen Betroffenen wirklich mehr Nettolohn gezahlt wird. Ja ok in der Stunde bleibt mehr übrig. Sie wissen das die SPD den Mine Lohnbereich stark ausgebaut, gesetzlich zugelassen hat. Unter Schwarz/Gelb ist dieser Sektor von Teil/Zeit/Leih und Mini Beschäftigung extrem ausgewuchert. Heute lobt die CDU/FDP die SPD für diesen Sozialen Unsinn. Das verfügbare Einkommen bei diesen Betroffene (denn von einer wirklichen Beschäftigung kann man ja nicht sprechen) ist das Einkommen extrem stark zurückgegangen. Das zeigt doch das die Arbeitgeber jede legale und gerzwertige Möglichkeit nutzen nur geringe Löhne und ohne Sozialversicherung zu bezahlen und ohne langfristige Arbeitsverträge zum Nachteil der Betroffenen und der Sozialversicherung und Staatskasse. Gleichzeitig sind aber die netto Gewinne, siehe Steueraufkommen extrem gestiegen.
Deshalb meine ich wenn es zu einem Mindestlohn oder zu dem Flickenteppich aus dem CDU/FDP Vorschlag, werden die Arbeitgeber einfach die Stundenzahl der beschäftigen absenken, oder noch weiter Vollbeschäftigte Arbeitsvertrag abschaffen und in Zeit oder 440 € umwandelt.

Wie will die SPD, diese zu befürchtende negative Entwicklung verhindern.

Ich persönliche meine zu der Forderung eines Mindestlohnes, muss gleichzeitig diese prikären Beschäftigungsverhältnisse eingeschränkt werden und nur noch dort zugelassen werden wo wirklich keine Dauerbeschäftig ( Landwirtschaft /Ernte) oder Produktionsspitzen angefangen werden sollen. Es kann nicht sein das Unternehmer, da kann ich ihnen viele nennen zu 80-90% Mini Job Beschäftigte und nur 10-20% Vollbeschäftige...

Portrait von Elke Ferner
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Deutscher,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen zu den Themen Mindestlohn und Minijobs.

Die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 Euro hat oberste Priorität für die SPD. Peer Steinbrück hat dies in seinem 100-Tage-Programm bekräftigt. Mehr als fünf Millionen Menschen werden so höhere Löhne bekommen. Dann ist endlich Schluss mit der Subventionierung von Billiglohn-Arbeitgebern durch Steuergelder. Ein Mindestlohn ist aber nicht nur sozial, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Das ISP Eduard Pestel Institut für Systemforschung hatte in Auftrag der Gewerkschaften ver.di und NGG errechnet, dass ein Mindestlohn von 8,50 Euro bundesweit mehr als 19 Milliarden Euro zusätzliche Kaufkraft schafft. Gerade vor dem Hintergrund der Euro-Krise ist der Mindestlohn damit ein eigenständiges Konjunkturprogramm, das über eine Stärkung der Binnenkaufkraft das derzeit schleppende Wirtschaftswachstum in Deutschland ankurbeln kann.

Die Behauptung, dass Arbeitgeber im Zuge der Einführung eines Mindestlohns die Stundenzahl der Beschäftigten reduzieren bzw. reguläre Arbeitsverhältnisse in atypische Beschäftigung aufsplitten, wird gerne von Mindestlohngegnern aufgeführt, ist jedoch völlig aus der Luft gegriffen. Weder Erfahrungen aus anderen Ländern noch in heimischen Branchen, in denen es bereits einen Mindestlohn gibt, belegen diese Aussage. Studien des Arbeitsministeriums, in denen Beschäftigungseffekte aufgrund der Einführung von Mindestlöhnen untersucht wurden, kommen durchgehend zu dem Befund, dass ein Mindestlohn keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung hat. In einigen Branchen wie beispielsweise im Gebäudereinigerhandwerk konnten durch die Einführung eines Mindestlohns in der Summe sogar eher positive Ergebnisse bezüglich Beschäftigung und Arbeitsvolumen festgestellt werden.

Unabhängig von der Einführung eines Mindestlohns hat es in vielen Branchen eine Verdrängung von regulärer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung zu Gunsten atypischer Beschäftigungsverhältnisse gegeben. Sie weisen in Ihrem Schreiben deshalb auch zu Recht darauf hin, dass der Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse ein Riegel vorgeschoben werden muss.

Ein großes Problem sind in dieser Hinsicht die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse. In bestimmten Branchen ist es mittlerweile gang und gäbe, einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz in mehrere Minijobs aufzusplitten. Die Beschäftigten haben die Risiken und Probleme dieser Beschäftigungsform (schlechte Bezahlung, ungenügende soziale Absicherung, Nichtgewährung von gesetzlich festgeschriebenen Rechten wie der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder des Kündigungsschutzes) zu tragen.

Alles Probleme, die mittlerweile allseits bekannt sind. Doch statt für eine Einschränkung der Minijobs zu sorgen, haben Union und FDP das Scheunentor für die Verbreitung dieser in der Regel prekären Jobs mit der Ausweitung von 400 auf 450 Euro noch weiter aufgerissen. Wir wollen dem Einhalt gebieten und streben mittelfristig eine grundlegende Reform der Minijobs an. Kurzfristig werden wir Maßnahmen umsetzen, um den Missbrauch durch Minijobs zu stoppen. Hierzu zählt u.a. eine gesetzliche Regelung, die darauf abzielt, dass bei gewerblichen Minijobs die grundlegenden arbeitsrechtlichen und tariflichen Ansprüche in einem schriftlichen Arbeitsvertrag niedergelegt werden und die Möglichkeit der Kontrolle ihrer Einhaltung verbessert werden. Damit können grundlegende Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder der Kündigungsschutz besser durchgesetzt werden.

Neben der geringfügigen Beschäftigung findet derzeit auch ein großflächiger Missbrauch von Werkverträgen statt: Fremdpersonal räumt in Supermärkten Regale ein, schlachtet Schweine, liefert Pakete aus und wird für das „Werk“ bezahlt. Selbst in renommierten Firmen gab es solche Praktiken, die mediale Aufmerksamkeit erregt haben. Das bei den Stammbeschäftigten eines Unternehmens geltende Lohnniveau wird umgangen, eine Vertretung durch Betriebsräte wird oft gleich mit ausgehebelt. Beispielsweise haben in Nordrhein-Westfalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für 6,50 Euro die Stunde nach Kassenschluss bis zu vier Stunden lang die Regale eines Supermarkts bestückt. Nicht zum Zuge kam der Tarifvertragslohn für den Einzelhandel, der zu jenem Zeitpunkt für diese Tätigkeit bei 11,70 Euro lag. Nachtzuschläge, die im Einzelhandel rund 50 Prozent betrugen, wurden ohnehin nicht gezahlt.

Die SPD hat sich dieses Problems bereits Anfang des Jahres in einem Antrag, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung von Missbrauch von Werkverträgen aufgeführt sind, angenommen. Leider wurde dieser Antrag von der schwarz-gelben Mehrheit abgelehnt. In Regierungsverantwortung werden wir den Missbrauch von Werkvertragsarbeit stoppen. Diesen Freitag werden die rot-grün regierten Bundesländer übrigens einen Gesetzentwurf zur Regulierung von Werkvertragsarbeit in den Bundesrat einbringen. Andere Parteien beschränken sich hauptsächlich auf die Analyse der Probleme und bieten keine Lösungen an, die der Situation auf dem Arbeitsmarkt gerecht wird. Die SPD zeigt aber, dass wir es ernst meinen mit der Bekämpfung von atypischer Beschäftigung. Ein flächendeckender Mindestlohn und eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt gehören zusammen!

Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und würde mich freuen, wenn Sie am 22. September der SPD Ihre Stimmen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner