Frage an Elke Ferner von Egon M. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Abend Frau Ferner,
Nach dem TV Duell sind für mich und meine Rad Freunde , auch Beamte , einige Fragen offen :
1. Werden die Zuwächse bei den Beamten Pensionen an die Rentensteigerung angepasst
2. Warum gibt es keinen Inflation - Ausgleich bei den Renten , 1,9 ? Inflation 0,25? Rentenanpassung , Beamtenerhöhung der Pensionen ca. 3,2%
3. Gibt es oder wird es einen Plan geben ,wie die Milliarden ( hunderte) für die Pensionen aufgebracht werden bevor es in der Zukunft zu einem großen Problem im Haushalt wird ?
Entdecken Sie wieder die alte SPD, die für die Menschen da ist , und leben Sie nicht wie auf Wolke 7 ( fernab von den Menschen,,!)
Viele Grüsse
Egon Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Rente/Pensionen. Bitte haben Sie Verständnis, dass mir eine Beantwortung aufgrund der Fülle von Terminen und Anfragen erst jetzt möglich war:
zu 1.& 2.: Über einen längeren Zeitraum betrachtet haben sich Rente und Beamtenversorgung bisher durchaus ähnlich entwickelt. Die jährlichen Veränderungen weichen aber wegen der Besonderheiten der unterschiedlichen Versorgungssysteme immer wieder voneinander ab. So stieg die Rente 2007, 2009 und 2011 stärker als die Bundesbeamtenversorgung. 2008, 2010 und 2012 verhielt es sich umgekehrt. Richtig ist, dass sich in 2013 die Bundesbeamtenversorgung zum 1. Januar und zum 1. August jeweils um 1,2 Prozent, die Rente in Westdeutschland um 0,25 Prozent, in Ostdeutschland um 3,29 Prozent erhöht hat.
Die Politik hat in den vergangenen Jahren dafür Sorge getragen, dass die Entwicklung von Rente und Pension durchaus gleichförmig verläuft. Denn die allermeisten Änderungen des Rentenrechts der vergangenen Jahre sind wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen worden. So ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 der sogenannte Riester-Faktor mit dem die Rentensteigerungen vermindert werden, in die damals noch bundeseinheitliche Beamtenversorgung übernommen worden. Dieser Faktor wurde 2009 bereits zum sechsten Mal in der Beamtenversorgung des Bundes angewendet, während er in der Rentenversicherung für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt wurde. Ursprünglich war auch geplant, den in der Rentenversicherung ab 2005 zusätzlich eingeführten Nachhaltigkeitsfaktor im Beamtenversorgungsrecht umzusetzen. Der Entwurf des von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Versorgungsnachhaltigkeitsgesetzes ist jedoch durch das vorzeitige Ende der Wahlperiode im Sommer 2005 gescheitert und wurde von der Union seitdem nicht weiter aufgegriffen. Die Rentensteigerung orientiert sich an der Lohnentwicklung sowie die Pensionen unmittelbar an die Entwicklung der Beamtenbezüge gekoppelt sind.
Zu 3.: Der Bund hat zum 1. Januar 2007 einen Versorgungsfonds errichtet, mit dem die Versorgungslasten zumindest für neu eingestellte Beamte gedeckt werden. Damit wird der Bundeshaushalt nicht erst in der Zukunft, sondern zeitnah mit den Versorgungskosten belastet, womit der bisherige Anreiz entfällt, wegen des scheinbaren Kostenvorteils eher Beamte als Tarifbeschäftigte einzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner