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Elke Ferner
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Frage von Yvonne K. •

Frage an Elke Ferner von Yvonne K. bezüglich Finanzen

Sehr Geehrte Frau Ferner,

Bin 65 Jahre und lebe getrennt von meinem 3.ehemann........wie soll es weiter gehen mit meiner Rente? Ich liege weit über dem Satz.Jetzt sollen gering einkommende aber mindestens 40 jahre in die Rentenkasse ein bezahlt haben,werden an gepasst.Was ist mit den Frauen die keine 40jahre in die Rentenkasse ein bezahlt haben?

Mit Freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Kessel,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf das Vorhaben von Bundesarbeitsministerin von der Leyen, wonach Geringverdienende 40 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt haben müssen, um eine sogenannte „Lebensleistungsrente“ zu erhalten.

Nach den Plänen der schwarz-gelben Koalition wird sich für allermeisten Menschen, denen zukünftig lediglich eine Rente auf Grundsicherungsniveau droht, leider nicht viel ändern. Denn die Voraussetzungen für eine „Lebensleistungsrente“ sind für Geringverdienende kaum zu erfüllen. Neben 40 Beitragsjahren müssen sie auch noch Zahlungen zum Aufbau einer privaten Vorsorge vorweisen. Doch woher gerade Geringverdienende das Geld zur privaten Vorsorge nehmen sollen, weiß Ministerin von der Leyen wahrscheinlich selbst nicht so genau. Wenn sie die Voraussetzungen doch erfüllen, soll die „Lebensleistungsrente“ nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition nur einen Hauch über dem Sozialhilfeniveau liegen.

Es geht der Koalition nicht darum, langjährige Erwerbstätigkeit zu belohnen, sondern langjährige private Vorsorge zu fördern. Dass eine Leistung, die nur knapp über der Grundsicherungsschwelle liegt, auch noch als „Lebensleistungsrente“ tituliert wird, ist mehr als zynisch. Die SPD verfolgt einen anderen Ansatz.

Zur Bekämpfung von Altersarmut ist es notwendig, dass das Problem an der Wurzel gepackt wird. Alterssicherungs- und Arbeitsmarktpolitik müssen zusammen gedacht werden. Denn die Erwerbsbiografie bildet die Grundlage für die Höhe der späteren Rente. Nur wenn die Löhne höher und die Beschäftigungsverhältnisse stabiler werden, kann Altersarmut vermindert werden. Hierfür setzte ich mich mit der Einführung eines allgemeingültigen gesetzlichen Mindestlohns, einer Regulierung von Leiharbeit, gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Frauen und Männer, die Eingrenzung des Niedriglohnsektors und nicht existenzsichernder Erwerbsarbeit, wie z.B. sog. kleiner Teilzeit oder Mini-Jobs ein. Gute Arbeit ist das beste Mittel gegen Altersarmut!

Aber auch im Alterssicherungssystem müssen Änderungen vorgenommen werden, um Nachteile im Erwerbsleben nachträglich abzumildern und damit Altersarmut zu vermeiden. Die SPD will die Rente nach Mindestentgeltpunkten verlängern, bis ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt ist. Damit werden die Rentenansprüche von Einkommen unterhalb des Durchschnittsentgelts der Versicherten (im Jahr 2011 2.675 Euro in Westdeutschland und 2.279 Euro in Ostdeutschland) auf maximal 75 % hochgewertet. Und zwar unabhängig davon, ob jemand privat vorgesorgt hat. Diese Regelung gilt bereits für niedrige Einkommen und die daraus resultierenden Rentenansprüche, die zwischen den Jahren 1972 und 1992 erworben wurden. Die Rente nach Mindestentgeltpunkten wurde aber von der Regierung Kohl abgeschafft. Die Verlängerung der Regel würde insbesondere Niedriglohnbeschäftigten, also Frauen, zu Gute kommen.

Darüber hinaus wollen wir für diejenigen, die weniger als 30 Entgeltpunkte erreicht haben, die Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit abhängig vom individuellen Erwerbsverlauf auf max. 50 % des Durchschnittseinkommens höher werten. Schwarz-Gelb hatte die Rentenversicherungsbeiträge für Langzeitarbeitslose komplett gestrichen.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Beschluss des SPD Parteivorstandes, zu finden unter http://www.spd.de/aktuelles/Rente, entnehmen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Elke Ferner