Frage an Elke Ferner von Ralf S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Ferner,
Sie sagten Heute im Bundestag folgendes: "Am Ende werden nicht alle Hilfeempfänger unter dem Strich 564 Euro haben. Diejenigen, die ihr Warmwasser mit Strom aufbereiten, werden 564 Euro plus 8,47 Euro haben..."
Können Sie mir sagen aus welchen Beträgen sich die 564 Euro zusammensetzen? Der Regelsatz liegt ja nun bei 364 Euro und nicht bei 564 Euro.
Vielen Dank schonmal für ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schlickeiser
Sehr geehrter Herr Schlickeiser,
Sie haben völlig Recht! Der Regelsatz beträgt 364 € und nicht 564 €. Da ist mir wohl ein Versprecher unterlaufen, ich bitte das zu entschuldigen. In der Sache ist der Vorgang wie folgt: Bisher waren im Regelsatz 6,43 € für Warmwasserbereitung mit Strom enthalten. Wer sein Warmwasser mit über die Heizung bereitete, bekam bisher die Heizkostenpauschale -6,43 € erstattet.
Beispiel für Warmwasser über Heizung:
Regelsatz 359,-- €
+ Miete incl. NK 300,-- €
+ Heizkostenpauschale 50,-- €
zusammen 709,-- €
- Warmwasser- 6,43 €
ansatz im Regelsatz
Zahlbetrag 702,57 €
Beispiel für Warmwasser mit Strom:
Regelsatz 359,-- €
+ Miete incl. NK 300,-- €
+ Heizkostenpauschale 43,57 €
Zahlbetrag 702,57 €
Künftig werden die Kosten für Warmwasser den Kosten der Unterkunft zugeschlagen und sind nicht mehr im Regelsatz enthalten. Sie betragen nunmehr 8,44 € statt wie bisher 6,43 €.
Beispiel für Warmwasser über Heizung (neu):
Regelsatz neu 364,-- €
+ Miete incl. NK 300,-- €
+ Heizkostenpauschale 50,-- €
zusammen 714,-- €
Zahlbetrag neu 714,-- €
Zahlbetrag alt 702,57 €
Differenz 11,43 €
Beispiel für Warmwasser über Strom (neu):
Regelsatz neu 364,-- €
+ Miete incl. NK 300,-- €
+ Heizkostenpauschale 43,57 €
zusammen 707,57 €
Mehrbedarf 8,44 €
Warmwasser
Zahlbetrag neu 716,01 €
Zahlbetrag alt 702,57 €
Differenz 13,44 €
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner