Frage an Elisabeth Veldhues von Melanie H. bezüglich Familie
Positionierung der NRW Parteien zum Thema Hund vor den Neuwahlen in NRW 05/2012
Beschreibung
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Parteien,
die Neuwahlen in NRW stehen vor der Tür und die Hundehalter NRWs fragen sich, wie sich die Parteien nach den Wahlen beim Thema Hundehaltung in NRW positionieren werden. Es herrscht weiterhin Unsicherheit vor dem Hintergrund des bestehenden LHundG NRW, bzw. den von Bundesland zu Bundesland variierenden Regelungen. Insbesondere Halter von Anlagehunden leiden teilweise unter den willkürlichen Regelungen, die bisher weder einer sachlichen noch fachlichen Betrachtung standhalten konnten. Deutschlands komplette Hundekompetenz spricht sich gegen Regelungen nach Rassen aus, aber die Politik halt eisern an den Schnellschüssen fest und suggeriert den weniger Interessierten eine Sicherheit vor Beissunfällen, die leider real nicht existent ist, (Spätestens wenn entsprechende Individuen sich bei der Rassewahl einfach neu orientieren).
Neben dieser Regelungen im Bereich Haltung, interessiert ferner die Zukunft der Besteuerung der Hundehaltung. Auch hier sind Hundehalter oft der Willkür der Kommunen und Städte ausgeliefert. Betroffen sind hier ebenfalls hauptsächlich die Halter von Listen/Anlagehunden, da die entsprechenden Erhebungsstellen sich nicht selten an den gelisteten Rassen orientieren.
Ich persönliche sehe den Gleichbehandlungsgrundsatz stark unterwandert und ich würde mich freuen, wenn Sie mir die Position Ihrer Partei in Schriftform zu kommen lassen würden. Vielleicht beeinflusst das ja meine Entscheidung, bzw. die weiterer Hundehalter:
Denn gerne würde ichIhre Antwort den Hundehaltern über das Medium Internet (Hundeforen, Facebook, etc.) zur Einsicht und Kenntnisnahme zur Verfügung stellen. Sollten Ihrerseits keine Einwände formuliert werden, gehe ich davon aus, dass Sie mit meinem Vorhaben einverstanden sind und dies legitimieren.
Ich danke Ihnen schon vorab für die Mühen.
Melanie Holtkamp
Sehr geehrte Frau Holtkamp,
vielen Dank für Ihre E-mail an abgeordnetenwatch.de und Ihr Interesse an den Positionen der NRWSPD zum Landeshundegesetz NRW.
Wie Sie sicherlich wissen, hat im Jahr 2002 die SPD-geführte Landesregierung das derzeit geltende Landeshundegesetz trotz massiven Widerstands der damaligen Opposition verabschiedet.
Das Landeshundegesetz sieht nach einer Laufzeit von fünf Jahren eine Evaluation vor. Diese wurde Ende 2008 von der schwarz-gelben Landesregierung vorgelegt. Dabei musste der verantwortliche CDU-Minister Uhlenberg eingestehen, dass sich das jetzige Landeshundegesetz bewährt hat und eine Änderung nicht angebracht ist. Insgesamt ist die Zahl der Beißunfälle deutlich zurückgegangen und die Unfallquote bei den Pitbull-Terriern bei annähernd gleichem Bestand im Zeitraum zwischen 2003 und 2007 um mehr als 70 Prozent gesunken sei. Die jährlich veröffentlichte Beißstatistik zeigt, dass dieser Trend weiterhin anhält.
Wir sehen uns deshalb bestätigt, dass das verabschiedete Gesetz seriös und praxisgerecht ist. Aus diesem Grund gibt es für uns aktuell keinen Anlass das Landeshundegesetz zu ändern.
Auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes NRW (§3 KAG), das die Kommunen ermächtigt, eigene Satzungen für die Erhebung der Hundesteuer zu erlassen, ist nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Veldhues