Frage von Annette B. • 13.04.2010
Antwort ausstehend von Elisabeth Sachse DIE LINKE
(...) Sie sind zusammen mit Ihrer Frau von der Konstruktion der Bedarfsgemeinschaft betroffen, wie sie die Hartz-Gesetze vorsehen. In einer Bedarfsgemeinschaft, die Sie mit Ihrer Frau bilden, wird jedes Einkommen der Mitglieder auf den errechneten Bedarf der Gemeinschaft angerechnet, auch Renten, Unterhaltszahlungen z.B. für Kinder, Schadensersatzzahlungen etc. (...)