Frage an Elisabeth Motschmann von Susanne B. bezüglich Medien, Kommunikation und Informationstechnik
Sehr geehrte Frau Motschmann,
die Große Koalition hat am 2. Juli beschlossen, die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in den nächsten Jahren mit 220 Millionen Euro zu fördern. Beim Deutschlandfunk heißt es dazu: „Das Geld ist gedacht für die digitale Transformation des Verlagswesens, zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften.“ In Ihrer Funktion als medienpolitische Sprecherin der CDU-Bundestagsfraktion möchte ich Sie gerne fragen: Bedeutet das nun in der Folge, dass die geförderten Zeitungen bei ihren Internetauftritten ihre Artikel nicht mehr hinter einer Bezahlschranke verstecken dürfen, sondern diese der Allgemeinheit, die ja diese millionenschwere Förderung mit ihren Steuergeldern bezahlt, kostenlos zum Lesen zur Verfügung stellen muss? Wo sind die Bedingungen zum Umgang mit dem Geld und die Rechte der Leserschaft, die ja wie gesagt dafür bezahlt, im Konkreten geregelt? Muss das nicht auch juristisch in einem Gesetz festgeschrieben werden? Über Ihre Informationen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen, Susanne Baumstark