Frage an Elisabeth Motschmann von Reinhard L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag, Frau Motschmann,
Im Oktober steht die Verlängerung des Bundeswehrmandates Syrien an. Wie werden Sie abstimmen?
Die Deutsche Bevölkerung ist mehrheitlich gegen die Auslandseinsätze der Bundeswehr, und wenn man die Ergebnisse aller Einsätze ansieht, waren sie fast alle verheerend. Auch verstießen sie fast alle gegen das Völkerrecht. Wie sehen sie dies im Fall von Syrien? Auf welcher völkerrechtlichen Grundlage ist eine Beteiligung der Bundeswehr zu rechtfertigen?
Nach gründlicher Prüfung müssten Sie, auch im Sinne Ihrer Wähler dagegen abstimmen.
R. L., parteilos - Hausarzt im Ruhestand - IPPNW - mehrere Einsätze mit "Ärzte ohne Grenzen" in Afrika - ehrenamtlich in der Flüchtlingsintegration engagiert
Sehr geehrter Herr L.,
mittlerweile haben Sie gesehen wie ich bei der Verlängerung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte zur nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks abgestimmt habe.
Der Einsatz deutscher Soldaten im Rahmen des Anti-IS-Mandates erfolgt in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit gemäß Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Durch den vorgesehenen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Irak und die internationale Anti-IS-Koalition von mehr als 70 Partnerstaaten in ihrem Kampf gegen IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen im Rahmen der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat mit Resolution 2170 (2014) vom 15. August 2014 und Resolution 2199 (2015) vom 12. Februar 2015 sowie mit Resolution 2249 (2015) vom 20. November 2015 und Folgeresolutionen wiederholt festgestellt, dass von der Terrororganisation IS eine Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit ausgeht.
Insbesondere mit Resolution 2249 hat der Sicherheitsrat die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um terroristische Handlungen zu vermeiden bzw. zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden. Ziel soll dabei auch sein, den sicheren Zufluchtsort zu beseitigen, den IS in erheblichen Teilen Iraks und Syriens geschaffen hat
Deutschland hat im Rahmen des Anti-IS-Mandats und der damit verbundenen zivilen Missionen und Programme einen umfangreichen Beitrag zur Bekämpfung des Islamischen Staates und zur Abfederung der Folgen der IS-Herrschaft für die Menschen in den betroffenen Gebieten geleistet.
Vor allem durch die Ausbildungsunterstützung für und Waffenlieferungen an die kurdischen Peschmerga im Nordirak, aber auch die Bereitstellung von Aufklärungs- und Luftbetankungskapazitäten ist es gelungen, gemeinsam mit internationalen Partnern die weitere territoriale Ausdehnung des Islamischen Staates zu stoppen und die Rückeroberung der verloren gegangenen Gebiete im Irak durch die Peschmerga, die irakische Armee sowie die internationale Anti-IS-Koalition zu ermöglichen. Das bedeutet auch, dass weitere systematische Gewalttaten gegen die Menschen im Irak, insbesondere gegenüber Minderheiten wie den Yeziden, durch unsere Mithilfe verhindert werden konnte.
Mit Blick auf unsere milliardenschweren Hilfsleistungen im Rahmen humanitärer Hilfe haben wir im Irak, in Syrien und den Anrainerstaaten eine menschenwürdige und heimatnahe Unterbringung von Millionen Flüchtlingen und von Gewalttaten des IS bedrohten Menschen ermöglicht. Wir haben den Aufbau notwendiger Infrastruktur in den Flüchtlingslagern, die Versorgung mit Nahrungsmitteln und den Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung sowie Arbeit unterstützt.
Ich hoffe Sie verstehen nun meine Denkweise.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elisabeth Motschmann