Portrait von Elisabeth Motschmann
Elisabeth Motschmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elisabeth Motschmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Rainer M. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Rainer M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Motschmann !

Ich bitte Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages persönlich einzuwirken,dass Deutschland dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beitritt. Im September 2017 wurde dieser Vertrag von den Vereinten nationen beschlossen und von Deutschland erfolgte bisher kein Beitritt. Warum nicht ?

Mit freundlichen Grüßen

R. M.

Portrait von Elisabeth Motschmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Medlin,

ich möchte mich ganz herzlich für Ihre Frage bedanken. Ich begrüße es, wenn meine politische Arbeit bei Abgeordnetenwatch.de verfolgt wird und Bürger, wie Sie, ein großes Interesse an den aktuellen politischen Themen mitbringen. Doch nun möchte ich zu Ihrer präzisen Frage Stellung beziehen. Der Weg zu einer "Atomwaffen freien Welt" gestaltet sich als sehr schwierig. Allerdings glaube ich, dass dieser Verbotsvertrag für Atomwaffen nicht der richtige Weg ist.
Meinen Standpunkt möchte ich Ihnen im Folgenden erläutern: an den Verhandlungen zur Erstellung eines Vertragsentwurfs vom 15. Juni 2017 bis zum 7. Juli 2017 kein einziges Land, welches im Besitz von Nuklearwaffen ist, vertreten. Somit sind die wichtigsten Staaten nicht involviert. Ebenso sind - mit Ausnahme der Niederlande, die gegen den Vertrag gestimmt haben - alle NATO-Staaten den Verhandlungen ferngeblieben. Wenn Deutschland innerhalb der NATO eine Sonderrolle einnehmen würde und den Vertrag unterzeichnen und ratifizieren würde, wäre das ein Affront gegen unsere Bündnispartner.

Um das Ziel der nuklearen Abrüstung und dem Ziel des Verbots von Atomwaffen näher zu kommen, sehe ich es als erforderlich an weiterhin an dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) von Atomwaffen festzuhalten. Hierbei kann ausschließlich eine Schritt-für-Schritt Diplomatie gewünschte Ergebnisse liefern. Außerdem bin ich der Auffassung, dass die Regelungen eines Atomwaffenverbots beim Verbotsvertrag hinter die Standards der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) und den NVV-Vertragsstaaten zurückfallen werden. Somit kann der Verbotsvertrag kein wirksames Instrument zur Erreichung einer atomwaffenfreien Welt sein.

Ich hoffe, dass ich ihre Frage bestmöglich beantwortet habe und wünsche Ihnen weiterhin alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elisabeth Motschmann