Frage an Elisabeth Motschmann von Barbara U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Motschmann
Können Sie mir erklären, wie es angehen kann, dass einerseits Afghanen in die Heimat abgeschoben werden, obwohl in deren Heimat noch kriegerische Auseinandersetzungen herrschen und andererseits der iranische Politiker und oberster Richter Schahrudi, der nicht einmal davor zurück schreckte an Kindern die Todesstrafe zu verhängen, zu Genesungszwecke problemlos einreisen darf, statt ihn dem internationalen Gerichtshof auszuliefern, um ihn wegen Völkermord anzuklagen?
Brauchte er kein Visum? Warum wurde er nicht zügig angeklagt und an der Ausreise gehindert?
Sehr geehrte Frau U.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr damit verbundenes Interesse an meiner Arbeit als Mitglied des Deutschen Bundestages.
Entschuldigen Sie bitte die verspätete Reaktion auf Ihre Anfrage. Die verstrichene Zeit bietet mir jedoch nun die Gelegenheit, aktuelle Entwicklungen in meine Antwort einzubeziehen.
Der Fall des Iraners Mahmud Haschemi Shahroudi ist mir bekannt. Die Berichte durch Amnesty International sind zutiefst bedrückend, entsprechend wurde der Sachverhalt in einer aktuellen Stunde im Bundestag am 17. Januar 2018 thematisiert. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe hat hier der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, einen Prüfvorgang wegen möglicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingeleitet. Bestandteil der Prüfung sind auch die von Ihnen angeschnitten Tatvorwürfe, sowie Informationen einer möglichen Immunität. Ob und unter welchen Voraussetzungen ein Haftbefehl beantragt und erlassen wird, wird von der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft bzw. vom zuständigen Gericht nach den gesetzlichen Regeln der Straffprozessordnung geprüft und entschieden. Ein Haftbefehl setzt in jedem Fall einen dringenden Tatverdacht und das Vorliegen einer Straftat voraus.
Eine Vorverurteilung, so wie Sie diese vorschlagen, ist nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elisabeth Motschmann