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Elisabeth Motschmann
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Frage von Alexander R. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Alexander R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Motschmann,

Sie haben diesen Sommer gegen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gestimmt, nachdem Sie im Bundestagswahlkampf 2013 noch sagten, Sie würden sich für die Gleichstellung einsetzen ( https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/motschmann-ehefueralle100.html ).

Wie erklären Sie den Wählern diesen Sinneswandel und warum sollten die Wähler Ihnen für die Zukunft trauen, nachdem Sie Ihr Wahlversprechen von 2013 noch in der selben Legislaturperiode gebrochen haben?

Mit freundlichem Gruß,
A. R.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage. Jedoch möchte ich Ihnen widersprechen: ich habe mein Wahlversprechen in keinem Punkt gebrochen.
Ich habe mich und setze mich immer noch für eine vollkommene Gleichstellung von homosexuellen Paaren ein.

Dennoch gilt, auf der Basis des christlichen Menschenbildes, dass für mich Folgendes: Die Ehe ist kulturell-religiös klar definiert als Verbindung von Mann und Frau. Als Christin hängt mein Herz insbesondere an dieser Bedeutung und an dem Terminus „Ehe“. „Ehe“ hat unter anderem den generativen Aspekt zur Weitergabe des Lebens.
Auch deshalb stellt das Grundgesetz die Ehe von Mann und Frau in Artikel 6 unter den besonderen Schutz des Staates. Vor der Abstimmung sollte geprüft werden, ob der Gesetzentwurf über die „Ehe für alle“ überhaupt verfassungskonform ist. Diese notwendige Klärung hat das übereilte Verfahren von Rot-Rot-Grün aber nicht zugelassen. Stattdessen soll ein Thema von großer Tragweite in einem „Ad-hoc-Ritt“ durch den Bundestag gepeitscht werden. Das ist ein Vertrauensbruch – eigentlich ein Koalitionsbruch – der Sozialdemokraten.

Bei der Adoption setze ich mich für das Ideal ein, welches in meinen Augen aus Vater und Mutter – aus Mann und Frau besteht. Wir kämpfen für mehr männliche Betreuung in Kindergräten und Grundschulen um annährend eine ausgeglichene Personalstruktur beider Geschlechter zu ermöglichen. Dieses Bestreben sollten wir nicht aufgeben, wenn es um die dauerhafte Betreuung und Erziehung unserer Kinder geht. Solange sieben heterosexuelle Paare darauf warten, ein Kind adoptieren zu dürfen, bedarf es in meinen Augen keiner gesetzlichen Erweiterung dieser Regelung.

Deshalb konnte ich dem Gesetz aus verfassungsrechtlichen und religiösen Gründen sowie aufgrund des völlig übereilten Verfahrens nicht zustimmen. Ich bitte um Toleranz dafür, dass ich an meiner Kultur und meinem Eheverständnis festhalte.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elisabeth Motschmann