Frage an Elisabeth Motschmann von Gudrun Scherff, D. bezüglich Recht
Ich wurde auf folgenden Artikel hingewiesen, in dem über Pläne des Justizministers berichtet wird, die angestellten Rechtsanwälte von den freiberuflichen Rechtsanwälte bezüglich Versorgungswerk-Zugehörigkeit unterschiedlich zu behandeln ( http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/gastbeitrag-zu-versorgungswerken-maas-schafft-zwei-klassen-gesellschaft-unter-rechtsanwaelten/11934678.html ). Falls dies durchgesetzt wird, fürchte ich auch um andere Versorgungswerke z. B. der Ärzte. Wird so der Nachwuchs reduziert und werden die Versorgungswerke in ihrer Autonomie nicht dadurch bedroht?
Ich bitte Sie, diesbezüglich achtsam zu sein und engagiert dagegen einzutreten.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Gudrun Scherff
Sehr geehrte Frau Dr. Scherff,
die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sieht die Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die durch eine geänderte Verwaltungspraxis der "Deutschen Rentenversicherung Bund", herbeigeführt wurde, mit großer Besorgnis. Ihre Auffassung, dass diese Rechtsprechung langfristig nicht nur die Existenz der Versorgungswerke der freien Berufe gefährdet, sondern auch die Lebensplanung der bisher in den Versorgungswerken versicherten angestellten Mitgliedern der freien Berufe gefährdet, teile ich.
Da hier die Deutsche Rentenversicherung Bund eine langjährig geübte Verwaltungspraxis im Interesse einer Steigerung der Einnahmen geändert und so die sozialrechtliche Situation vieler Menschen grundlegend verschlechtert hat, wäre eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen im Sozialgesetzbuch erforderlich.
Wie Sie wissen, ist dafür die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, zuständig. Aus grundsätzlichen Erwägungen und Angst vor einer Neid-Debatte in uninformierten Kreisen ist bei Andrea Nahles keinerlei Bereitschaft für eine sachgerechte Klarstellung im Sozialgesetzbuch festzustellen. Aus diesem Grund hat das Justizministerium auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag den von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurf zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte erarbeitet. Dieser Entwurf zielt darauf ab, durch eine Änderung des Berufsrechts die angestellten Rechtsanwälte in Unternehmen so weit wie möglich mit freiberuflich tätigen und in Kanzleien angestellten Rechtsanwälten gleichzustellen. Grund dafür ist, dass dadurch die Pflichtmitgliedschaft der Unternehmensjuristen in den Rechtsanwaltskammer begründet wird und dadurch auch eine Versicherung im Versorgungswerk.
Dieser Gesetzentwurf ist zur Beratung in den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen worden. Es bleibt abzuwarten, inwieweit er noch modifiziert werden wird. Hier sind die Kollegen im Rechtsausschuss kompetente Ansprechpartner.
Mir ist bewusst, dass dieser Gesetzentwurf nur ein erster Schritt sein kann, um den Status quo ante wiederherzustellen. Sie verweisen völlig zu Recht auf die Situation anderer freier Berufe, zum Beispiel die der Ärzte, Apotheker und Architekten. Eine berufsrechtliche Lösung ist z.B. bei Ärzten nur unter großen Schwierigkeiten möglich, da das Berufsrecht der Ärzte von den Ländern geregelt wird. Hier ist eine einheitliche Lösung zu Gunsten der Betroffenen zugegebenermaßen nur schwer vorstellbar.
Insofern ist das Problem bisher noch nicht umfassend gelöst. Hier werden noch weitere Schritte erforderlich sein.
Man sollte allerdings bedenken, dass der vorliegende Gesetzentwurf immerhin einigen Unternehmensjuristen die Möglichkeit gibt, ihren Status quo ante in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht wiederherzustellen. Das wäre immerhin schon etwas.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Elisabeth Motschmann