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Elisabeth Motschmann
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Frage von Boris H. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Boris H. bezüglich Recht

Hallo Frau Motschmann!

Da die anlasslose Speicherung (fast) aller unserer Verbindungsdaten demnächst beschlossen werden soll, habe ich eine ganz einfach Frage: Warum?

Sie wissen es sicher schon selbst: Es gibt viele Länder, die teilweise gut mit Deutschland vergleichbar sind, wo es eine ähnliche Gesetzgebung gibt, wie die nun geplante, und dennoch gibt es absolut keinen Nachweis über den Nutzen!

Wissen Sie einen Grund, aus dem das geplante Gesetz für uns Bürger Nutzen bringt? Und zwar einen fundierten, nachgewiesenen Grund, denn, wie schon gesagt, "Untersuchungsobjekte" gibt es genug in Deutschlands Nachbarschaft (es soll ja sogar Länder geben, die die Vorratsdatenspeicherung schon wieder abschaffen ;-) ).

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort und schöne Grüße!

Boris Holscher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Holscher,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. April 2015 bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche ich hiermit gerne beantworten möchte.

Bei der einzuführenden Vorratsdatenspeicherung stehen die Gewährung der Inneren Sicherheit und die individuelle Freiheit der Bürger in einem Abwägungsprozess, weswegen wir sensibel mit dem Thema umgehen. Ich bin überzeugt, dass wir das Instrument der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung und Verfolgung von schwerster Kriminalität brauchen. Wichtig für die Behörden ist es, auch über einen längeren Zeitraum, zuverlässig Kommunikationsdaten zu erhalten, um daraus Kommunikationsprofile erstellen zu können. Letztendlich ist dieses Instrument von großer Bedeutung, um das Umfeld von Tätern zu erkennen und gegebenenfalls Hintermänner oder Netzwerke zu enttarnen. Dabei eröffnet sich aber nicht nur die Chance im Nachhinein zusätzliche Beweise zu sichern, sondern auch um Hinweise auf eventuelle weitere Anschläge zu erhalten. Die mit der Strafverfolgung vertrauten Fachleute, sowie auch der Deutsche Richterbund fordern dieses Mittel schon seit Langem, um vernünftig arbeiten zu können.

Wie Sie bereits erwähnten, speichern auch andere Staaten die Telekommunikationsdaten. Die jeweilige Ausgestaltung ist jedoch höchst unterschiedlich. Dies betrifft nicht nur Dauer der Speicherung, sondern auch die jeweiligen Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden. Eine generelle direkte Vergleichbarkeit kann man folglich nicht anstellen. Eine generelle Erhöhung der Aufklärungsquote über alle Deliktfelder hinweg o.Ä. ist zumindest ja auch nicht das Ziel, sondern es soll als zusätzliches Instrument zur Bekämpfung schwerster Kriminalität dienen. Für andere Fälle können die Daten auch gar nicht verwendet werden, sodass die letztendliche Nutzung dieser Daten minimal bleibt.

Der Vorschlag auf Bundesebene liegt im engen Rahmen, welcher durch das Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof definiert wurde. Auf die Daten darf nur nach richterlichem Beschluss und nur bei schwersten Straftaten zugegriffen werden. Auch die Anweisung an die Telekommunikationsunternehmen, dass diese Daten in Deutschland gespeichert werden müssen, ist ein Fortschritt. Die Ziele der Verbrechensbekämpfung wurden hier mit hohen Datenschutzstandards in Einklang gebracht. Es werden lediglich die Verkehrsdaten und die Standortdaten gespeichert, die jeweiligen Inhalte werden explizit nicht gespeichert. Auch wäre die Speicherfrist eine der geringsten im Vergleich zu anderen Staaten.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Motschmann