Frage an Elisabeth Motschmann von Susanne S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Motschmann,
als passionierte Sportschützin würde ich sehr gerne wissen, wie Sie zum privaten Waffenbesitz stehen und wie sie das aktuelle Waffengesetz einschätzen. Im Bundesland Bremen wurde eine kostenpflichtige Aufbewahrungskontrolle für Waffen in Privathaushalten eingeführt. Grundsätzlich sind Nachweise für eine sichere Aufbewahrung von Waffen schon sinnvoll, doch das Gefühl, dass zu jeder Zeit und ohne Voranmeldung jemand an der Tür klingeln kann, löst in mir eher das Gefühl aus, dass man unter Generalverdacht steht. Mein Recht auf Unversehrtheit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz ist meines Erachtens nach eingeschränkt. Finden Sie diese Maßnahme ebenfalls gerechtfertigt?
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Stelling
Sehr geehrte Frau Stelling,
vielen Dank, dass Sie dieses wichtige Thema angesprochen haben. Wie Sie wahrscheinlich wissen, hat sich die CDU massiv gegen die Einführung einer Waffensteuer und einer Waffenkontrollgebühr eingesetzt. Aus unserer Sicht darf das Vereins- und vor allem Sportwesen nicht durch eine Steuer negativ beeinträchtigt oder sogar unmöglich gemacht werden. Die eingeführte Kontrollgebühr halten wir nicht für sinnvoll; schließlich gehört die Überprüfung der Einhaltung von Gesetzen zu den staatlichen Aufgaben. Auch widerspricht diese Einführung der Gesetzesbegründung zu den Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Wir halten die Kontrollen der richtigen Aufbewahrung von Waffen für sinnvoll. Nur so kann der sichere Umgang mit Waffen nachgewiesen werden. Keinesfalls stellen wir alle Waffenbesitzer unter Generalverdacht. Wir gehen vielmehr davon aus, dass der Großteil der Waffenbesitzer und auch Sie die Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt und es keine Beanstandungen gibt. Aus diesem Grund finden die Kontrollen auch nur einmal im Jahr statt. Das deutsche Waffengesetz ist eines der stärksten in Europa und ich empfinde das Waffengesetz zurzeit als ausreichend.
Herzliche Grüße
Ihre Elisabeth Motschmann