Portrait von Elisabeth Motschmann
Elisabeth Motschmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Elisabeth Motschmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Heinz K. •

Frage an Elisabeth Motschmann von Heinz K. bezüglich Soziale Sicherung

Ein freischaffender Künstler oder Journalist, hier genannt Karl, hat über 34 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt, ab 1982 vorwiegend in die Künstlersozialkasse.
Laut Rentenbescheid bekommt er nun eine monatliche Rente von 162,30
Durch seine Arbeit hat er noch einen kleinen Zuverdienst zu seiner Rente.
Da ein kleines Haus besitzt und durch eine Vermietung von zwei Wohnungen monatlich 680,00 € bezieht kann seine Rente nicht aufgestockt werden.
Ihm wird auch kein Wohngeld zugestanden.
Eine Rücklage für anstehende Reparaturen seines Hauses sind nicht möglich.
wurde von behördlicher Seite empfohlen, sein Häuschen zu verkaufen.
Aus dem Erlös des Hausverkaufs müsste er sein Leben finanzieren.
Wenn das Geld verbraucht ist, dann könne er einen Antrag auf Bezuschussung seiner Rente stellen.
Er könne dann ebenfalls Wohngeld beantragen.

Was raten Sie !

Portrait von Elisabeth Motschmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Karl,

für die Höhe der Auszahlung der deutschen Rentenversicherung ist neben Anzahl der Jahre, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurde, auch die Höhe der entsprechenden Einzahlungen ausschlaggebend. Die CDU setzt sich generell dafür ein, dass sich Lebensleistung in der Rente auszahlt. Wer jahrzehntelang gearbeitet, in den Generationenvertrag eingezahlt und zusätzlich vorgesorgt hat, muss im Alter eine auskömmliche Rente haben und darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein. Wer 40 Jahre versichert ist und privat vorgesorgt hat, soll einen Zuschuss zur Rente auf 850 Euro erhalten. Dafür werde ich mich auch im Deutschen Bundestag stark machen.

Der Bezug von Grundsicherung, unabhängig davon, ob es um die Grundsicherung im Alter oder Transferleistungen für Menschen im erwerbsfähigen Alter handelt, ist grundsätzlich nicht dazu geeignet, ein privates Vermögen zu erhalten oder aufzubauen. Alles andere wäre ungerecht gegenüber anderen Menschen, die keine Grundsicherung beziehen und widerspricht den Grundsätzen unseres Sozial- und Rentensystems.

Sehr geehrter Herr Karl, ich verstehe das von Ihnen vorgebrachte Beispiel, das ich nach besten Wissen und Gewissen beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Motschmann