Frage an Elisabeth Jeggle von Georg E. bezüglich Recht
Die Stadt Ulm hatte 2001 uns unter Strafandrohnung bis zu 100.000DM die landwirtschaftliche Nutzung einer Teilfläche unseres Eigentums untersagt, weil sich auf diese Fläche Naturdenkmalpflanzen roter Liste 2 Art angesiedelt hätten. 2006 wurde dann "endgültig" 2100m² zum flächenhaften Naturdenkmal erklärt. Diese Pflanzen sind dort jedoch niemals vorgekommen, es sollte lediglich Bedingungen geschaffen werden, dass sich diese Pflanzen dort ansiedeln können. Die Rechtsgrundlage für eine dergleiche entschädigungslose enteignungsgleiche Maßnahme ist verständlicherweise die Existenz solcher Pflanzen vor jeglicher Nutzungsuntersagung. Die Stadt Ulm insbesondere Der Ob Ivo Gönner persönlich weigerten sich uns diese Pflanzen jemals vor ort zeigen/zeigen zu lassen. 2008 hatte ich einen Dr. Biologe vor Ort getroffen, welcher im Auftrag des Regierungspräsidiums diese Flächen seit 1995 beobachtet und dokumentiert. In dessen Aufzeichnungen waren 2004 keine Naturdenkmalpflanzen, wo in dem Gutachten aus 2003 welches die Stadt Ulm vorlegte, welche existent gewesen sind. Ich hatte mehrfach mit rechtsstaatlichen Mitteln versucht über die Handlungen der Stadt Ulm Rechenschaft zu erlangen. Mein Klageerzwingungsverfahren hatte mein Rechtsanwalt Manfred Gnjydic am 7.8.2006 nach dem Vieraugengespräch mit OB Gönner vom 21.07.2006 verjähren lassen. Laut Staatsanwaltschaft wegen Überlastung. Vor 17 Monaten hatte ich 2/3 "meines Naturdenkmals zerstört, bekam von ulm einen Bußgeldbescheid von ca 5000€. Mein Widerspruch hiergegen hatte bisher noch nicht zu der von mir provozierten öffentlichen Gerichtsverhandlung geführt, weil jeder Laienrichter ohne jegliches Gutachten erkennen kann, dass diese Naturdenkmalpflanzen illegal vorgetäuscht worden sind, denn wenn stark existenzgefährdete Pflanzen sich über Nacht derart ausbreiten können, sind es keine gefährdeten Pflanzen, sondern Unkraut!
Was soll ich tun, damit ich mein Eigentum offiziell wieder für eine wirtschaftliche Nutzung erhalte?
Sehr geehrter Herr Eberhardt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach unseren Informationen ist das Verfahren in Ihrer Sache gegen die Stadt Ulm bereits rechtskräftig und abgeschlossen.
Nach dem Prinzip der Gewaltenteilung ist es mir als deutsche Abgeordnete des Europäischen Parlaments, als Teil der Legislative, nicht möglich, in die Exekutive bzw. in die Judikative des Landes oder des Bundes einzugreifen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich Ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Elisabeth Jeggle MdEP