Frage an Elisabeth Altmann von Jörg S. bezüglich Familie
Als geschiedener Vater muss ich Unterhalt für mein Kind und meine ehemalige Frau zahlen. Zusätzlich muss ich die Fahrtkosten für die Besuche bei meinem Kind zahlen.
Die Trennung und Scheidung geht von der Frau aus (nach 9 Monaten Ehe, ein Grund ist mir nicht bekannt).
Ich muss Frau und Kind ernähren, deren Miete, Kleidung und sonstige Kosten übernehmen. Ein Recht, mein Kind zu sehen, hab ich nur, wenn meine ehemalige Frau sich nicht querstellt.
Trotz der Tatsache, dass ich meine ehemalige Frau finanziell ausstatten muss, werde ich in Steuerklasse 1 eingestuft.
Was tuen sie für die Rechte der Väter?
Sehr geehrter Her Schneider,
nach 9 Monaten Ehe eine Scheidung, das ist schmerzhaft und tut mir für Sie persönlich sehr leid. Die Prioritäten liegen jetzt aber bei der Versorgung des Kindes. Dieses hat alles Recht der Welt nicht wegen der Missverständnisse der Eltern leiden zu müssen. Kinder brauchen ihre Eltern - beide. Sie persönlich geben sich Mühe und sind bestrebt Ihr Kind regelmäßig zu sehen, das ist richtig. Wir Linken möchten, dass für alle Kinder Angebote für Kinderbetreuung in Kindertagesstätten geboten wird, sodass die Mütter wieder ins Erwerbsleben treten können. Das würde auch für Sie, Herr Schneider, eine finanzielle Entlastung bedeuten. Steuerlich sollten Sie selbstverständlich so gestellt sein, wie Sie als Familienvater gestellt wären - das wäre Steuergerechtigkeit. Solidarität bedeutet für uns Solidarität mit unseren Jüngsten und Ihren Vätern und Müttern.
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Dr. Elisabeth Altmann