Frage an Elfriede Budina von rolf m. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Budina,
Ich wohne nicht in Bremen, möchte Ihnen aber dennoch eine Frage stellen. Also, während den Landttagssitzungen in Brandenburg wird ab und zu die Sitzung live übertragen-(RBB). Mir ist auf gefallen, dass sehr oft die Redebeiträge der DVU entweder gar nicht oder wenn es nicht anders geht verkürzt gesendet werden. Das heisst: es wird während der Statementabgabe ausgeblendet und z.B. einer Diskussionsrunde bzw. zu einem Interview geschaltet. Meine Frage: Werden diesbezüglich Gesetzentwürfe eingebracht, um dies a-moralische Verhalten von TV-Anstalten endlich zu stoppen?
MfG
Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
von der DVU-Fraktion in Potsdam weiß ich, dass Ihre Beobachtungen über das Verhalten des RBB zutreffen. Legendär ist der Fall, dass bei einer Rede der Fraktionsvorsitzenden Liane Hesselbarth eine Großaufnahme der lackierten Fußnägel einer PDS-Abgeordneten gezeigt wurde, nicht aber die Rednerin. Oft geben die Moderatoren Kommentare oder Erläuterungen zu allen möglichen Themen exakt während der DVU-Redebeiträge von sich. Auch das von Ihnen erwähnte Wegschalten ist nicht selten. Und bei den Diskussionsrunden von gewöhnlich drei Landtagsabgeordneten wird die DVU nie beteiligt.
Die Brandenburger DVU-Landtagsfraktion hat parlamentarische Initiativen gegen diese Unsitten unternommen, die aber von einer ganz Großen Koalition aus SPD, PDS und CDU abgelehnt wurden.
Auch in Bremen sehen wir, was die DVU angeht, die verfassungsrechtliche Pflicht öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten, in ihrem Gesamtprogramm in angemessener Weise über alle politischen Parteien zu informieren und ihnen dabei auch Raum zur Selbstdarstellung einzuräumen, als nicht erfüllt an. Je näher die Wahl rückt und je „heißer“ der Wahlkampf wird, umso stärkere Bindungen ergeben sich aus der Parteienfreiheit und -gleichheit auch für die Gestaltung redaktioneller Sendungen - dies erst recht, wenn innerhalb des Gesamtprogramms die Sendung von Parteien-Wahlspots völlig ausgeschlossen worden ist, wie das bei Radio Bremen der Fall ist.
Wir beobachten daher sehr genau, ob Radio Bremen seiner Pflicht zu umfassender Information über alle wahlwerbenden politischen Parteien nachkommt. Wo dies nicht der Fall ist, werden wir die Verwaltungsgerichte anrufen.
Nach der Wahl werden wir einen Gesetzentwurf in die Bürgerschaft einbringen, um - unter Beachtung der Rundfunkfreiheit - die Ausgewogenheit der Berichterstattung, aber auch das Beschwerderecht Betroffener nach dem Radio-Bremen-Gesetz zu stärken.
Ich danke Ihnen für Ihr Interesse!
Mit bestem Gruß
Elfriede Budina