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Frage von Meike W. •

Frage an Ekkehard Klug von Meike W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Dr. Klug,

mein Sohn besuchte bisher das Gymnasium, scheiterte jedoch in der 10. Klasse mit zwei Fünfen, so dass er nicht die Berechtigung für die Oberstufe an dieser Schule erhielt. Da mein Sohn die 10.Klasse nicht an dieser Schule wiederholen wollte, bat ich um ein Abgangszeugnis. In diesem Zeugnis wird meinem Sohn ein gleichwertiger Realschulabschluss ausgewiesen. Mit diesem Zeugnis kann er jedoch weder an einem beruflichen Gymnasium, noch an einer Regionalschule angenommen werden, da die eine Schule sagt, dass er keinen Realschulabschluss hat und die andere, dass er damit einen Realschulabschluss habe.
Meine Frage nun an Sie, was ist richtig? Und weiter...hat mein Sohn die Möglichkeit einen ´richtigen´ Realschulabschluss an einer Regionalschule zu machen? Oder zählt der gleichwertige Realschulabschluss an einem Gymnasium so wie ein ´gleichwertiger Realschulabschluss´ an einer Berufsfachschule, mit dem man die Möglichkeit hat, an einem beruflichen Gymnasium die Oberstufe zu besuchen?

Vielen Dank für Ihre Antwort
Meike Witte

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