Ehssan Khazaeli
DIE FREIHEIT
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Frage von Hans-Dieter Felix H. •

Frage an Ehssan Khazaeli von Hans-Dieter Felix H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Khazaeli,

schade, dass ich nicht in Berlin wohne, meine Stimme hätten Sie jedenfalls. Ihre vier vorhergehenden Antworten auf die Fragen haben mich überzeugt.

Jetzt aber noch eine Frage: Wie stellen Sie sich den Umgang mit kriminellen Großfamilien vor, die, wie in Bremen ganz deutlich zu sehen, nicht an einer Integration interessiert sind? Abschieben wird ja wohl schwer, wenn die kein Land aufnimmt und auch die Herkunft ungeklärt ist. Aber eine Kapitulation der Polizei und des Rechtsstaates, wie in Bremen, können wir uns auch nicht länger leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Dieter Felix Henninger

Antwort von
DIE FREIHEIT

Lieber Herr Hans-Dieter Felix Henninger ,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst muss ich feststellen, dass der Begriff "kriminelle Großfamilie" assoziiert, dass es sich um eine kriminelle Familie in ihrer Gesamtheit handelt. Dieser Eindruck ist falsch. Abgesehen davon, dass Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen geführt werden, stelle ich in Zweifel, dass auch die Ehefrauen, Töchter oder Schwestern ähnlich kriminelle Vorgeschichte haben, wie ihre Ehemänner, Väter oder Brüder. Somit lässt sich nicht von einer "kriminellen Familie" sprechen.

Hinsichtlich der Frage, wie man diese kriminellen Strukturen durchschlägt, muss unterschieden werden zwischen den Maßnahmen für und gegen die einzelnen Mitglieder: Das bedeutet eine konsequente Verfolgung von allen Straftaten. Völlig unabhängig davon, in welchem Milieu der Täter groß geworden ist.

Weiterhin bin ich der Meinung, dass Kinder die in einem kriminellen Elternhaus groß werden, zu ihrer eigenen Sicherheit und aus Fürsorgegründen aus dem heimischen Elternhaus geholt werden sollten. Das heutige Jugendstrafrecht sieht mit § 34 III Nr. 2 JGG bereits solche Möglichkeiten vor. Vergleichen Sie dazu bitte auch § 1666 BGB.

Ebenso rege ich an, Jugendlichen die nicht sofort vor den Richter gestellt werden können gem. § 71 JGG Weisungen zur Lebensführung aufzuerlegen. So weit ich weiß, ist diese Möglichkeit in den vergangenen Jahren in Berlin kaum genutzt worden. Daher hatte ich vor einigen Wochen den Abgeordneten René Stadtkewitz dazu angeregt, hinsichtlich der Durchführung solcher Maßnahmen eine Kleine Anfrage an den Senat zu richten. - Die Antwort darauf müsste in den nächsten Woche vorliegen.

Bei der Erfüllung aller gesetzlicher Voraussetzungen spreche ich mich für eine Abschiebung in die Heimatländer aus. - Der in Syrien groß gewordene Rotterdamer Bürgermeister Ahmed Aboutaleb brachte es mal mit diesem Satz auf den Punkt: "Wer die Werte einer offenen Gesellschaft wie der niederländischen nicht teilt, täte gut daran, daraus die Konsequenzen zu ziehen und fortzugehen." - Diese Ansicht teile ich ebenso.

Sollten die zuständigen ausländischen Behörden, trotz des Nachweises der Staatsangehörigkeit durch die gemeinsame Ermittlungsgruppe Ident beim Landeskriminalamt, die Aufnahme ihrer Staatsbürger verweigern, würde ich die ständigen Vertreter der betroffenen Länder ins Auswärtige Amt einberufen lassen und mit Sanktionen drohen.

Derzeit weigern sich übrigens die Türkei, Syrien und der Libanon rund 120 ihrer Staatsbürger, die hier rechtskräftig zu Haftstrafen von über 3 Jahren verurteilt wurden, aufzunehmen. - Ein diplomatischer Skandal.

Beste Grüße
Ehssan Khazaeli