Frage an Edith Sitzmann von Daniel G. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
seit 2013 haben wir eine Wohnsitz-bezogene Rundfunksteuer.
Bei Einführung dieser Steuer wurde zugesichert, dass geprüft wird ob Ungerechtigkeiten mit der Einführung auftreten (m.W.n. wurde auch ein spezielles Sperrkonto dafür eingerichtet) und diese ggf. abgeschafft. Ich darf seither 3x Rundfunksteuer bezahlen, da ich arbeitsbedingt einen Zweitwohnsitz brauche und einen Dienstwagen fahre. Das macht 40,99 EUR im Monat für den Rundfunk.
Bei aller Qualität des ÖRR finde ich diese Besteuerung ungerecht.
Auch wenn man noch den ursprünglichen Gedanken des früheren Rundfunkbeitrags zugrunde legt, kann ich nicht nachvollziehen, warum eine 3-fache Besteuerung gerechtfertigt sein soll.
Es wurde in der Zwischenzeit die Rundfunksteuer aufgrund der hohen Überschüsse marginal reduziert, diese Ungerechtigkeit wurde aber nicht beseitigt. Nun – habe ich gehört - wird wieder darüber diskutiert den Beitrag ein weiteres Mal geringfügig zu reduzieren, anstelle die mit der Umstellung entstandenen Ungerechtigkeiten abzuschaffen.
Mich interessiert wie Sie sich als Landtagsabgeordnete und Mitglied des Finanzausschuss des SWR zu diesem Thema stellen.
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Germani
Sehr geehrter Herr Germani,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihren Fragen zum Rundfunkbeitrag an mich wenden.
Die frühere Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks basierte auf einer Abrechnung nach einzelnen Geräten in den Wohnungen (Erst- und Zweitwohnsitz, auch Dienstwagen). Im Zuge der Verbreitung von mobilen Geräten wurde davon ausgegangen, dass in jedem Haushalt mindestens ein Gerät vorhanden war. Unter anderem deshalb wurde auf das einfachere und zeitgemäße System des allgemeinen Rundfunkbeitrags umgestellt, bei dem pro Wohnung und nicht mehr pro Gerät abgerechnet wird. Das war ein großer Fortschritt für die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks.
Bereits vor der Umstellung musste für Zweitwohnsitze und Dienstwagen ein Beitrag bezahlt werden. Meines Wissens ist der Beitrag für die Zweitwohnung steuerlich absetzbar. Im Falle eines Dienstwagens ist es häufig so, dass die Unternehmen und nicht der Arbeitnehmer den Beitrag bezahlen. Wie dies aber im Einzelfall gehandhabt wird oder sich individuell auswirkt, ist selbstverständlich unterschiedlich.
Wir haben zugesagt zu prüfen, ob es durch die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Situation zu übermäßigen Belastungen etwa der Wirtschaft oder einzelner Wirtschaftszweige kommt. Dies ist nach allen mir vorliegenden Daten und auch nach dem Bericht der Evaluierungskommission nicht der Fall. Den entsprechenden Bericht können Sie hier abrufen: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Bericht_der_Rundfunkkommmission_zur_Evaluierung_des_Rundfunkbeitrags.pdf )
Sie sprechen auch die monatliche Höhe der Rundfunkbeiträge an. Diese sind im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder festgelegt und orientieren sich an den Bedarfsrechnungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. Diese würde, wie Sie richtig schreiben, eine geringfügige Senkung der Beiträge ermöglichen. Allerdings stehen mit dem öffentlich-rechtlichen Jugendkanal und mit Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung auch mögliche Mehrausgaben im Raum. Insofern ist über die angesprochene weitere Senkung der Beiträge seitens der Länder noch nicht entschieden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann