Frage an Edith Sitzmann von Heinz H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Sitzmann,
ich komme zurück auf Ihre Antwort vom 21.11.2014 zum Thema Direktwahl der Landräte. Ihre Antwort erscheint mir heute in ganz anderem Licht.
Vergangene Woche war ich nämlich auf einer Veranstaltung der Initiative Allianz für Beteiligung e.V. in Villingen-Schwenningen, bei der auch Ihre Frau Staatsrätin Gisela Erler anwesend war. Ich habe dabei das Thema Direktwahl der Landräte angesprochen und erhielt von Frau Erler eine Antwort, die mich überrascht und zudem nicht überzeugt hat und Ihrer Antwort entgegensteht.
Frau Erler sagte nämlich, SPD und Grüne hätten vor der letzten Landtagswahl, als sie noch in der Opposition waren, das Thema anders eingeschätzt und die (vermeintliche) Problematik der Direktwahl erst erkannt, seit sie selbst regierten. Zudem hätte in unserem Land der Landrat eine ganz andere Stellung als in den anderen Bundesländern.
Diese Aussage ist wohl nicht anders aufzufassen, als dass die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Parteien gar nicht mehr daran denken, die Direktwahl der Landräte einzuführen.
Warum haben Sie mir dies in Ihrer Antwort nicht gleich mitgeteilt und es näher begründet, statt auf Zeit zu spielen?
Offenheit und Transparenz sind wesentliche Bestandteile unserer Demokratie und unabdingbare Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit von Parteien, Abgeordneten und jeder Regierung.
Auch wenn Sie sich von der Direktwahl der Landräte - aus welchen Gründen auch immer - verabschiedet haben, bleibt neben der Forderung nach mehr Demokratie ein elementarer Nachteil weiterhin bestehen. Landratsamt und Landrat kontrollieren ihre Gemeinden. Im Kreistag, der einerseits bisher den Landrat wählt und andererseits ihn und die Kreisverwaltung kontrollieren soll, sitzen aber bekanntlich viele Bürgermeister. Wie wollen Sie dieses Dilemma einer Kontrolle, die sich gegenseitig blockiert, auflösen?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Heckele
Sehr geehrter Herr Heckele,
es freut mich, dass Sie sich für das Thema der Direktwahl von Landräten interessieren und dafür einsetzen.
Wir als Grün-rote Regierungskoalition möchten die Direkte Demokratie in Baden-Württemberg stärken und ausbauen. Im Koalitionsvertrag haben wir daher die Volkswahl der Landrätinnen und Landräte vereinbart.
Dieses Vorhaben konnten wir bislang nicht angehen, da wir unsere Priorität auf die Änderung des Kommunalwahlrechts, die Änderung der Landesverfassung und der Gemeindeordnung gelegt haben und dies umfangreiche Gesetzgebungsprozesse, die für eine bessere Bürgerbeteiligung notwendig sind, zur Folge hatte.
Im Januar dieses Jahres haben wir als Grüne Fraktion beschlossen, das Thema nun forciert anzugehen und eine umfassende Klärung aller mit ihr verbundenen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Fragen einzuleiten. Diese Untersuchungen bilden dann die Grundlage für gesetzgeberische Aktivitäten in der nächsten Legislaturperiode.
Keinesfalls wollen wir Bürgerinnen und Bürger bei anstehenden Entscheidungen außen vorlassen, denn grün-rot steht für Transparenz und Offenheit in der Landespolitik. Allerdings sind breite Diskussionen und Entscheidungen zielführender, wenn es belastbare Daten gibt. Dazu dient das angesprochene Gutachten. In diesem Sinne ist auch die Aussage von Frau Staatsrätin Erler zu verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann