Frage an Edith Sitzmann von Johannes B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
können Sie mir die Stelle im Anhörungsverfahren nennen, an denen sich die Naturschutzverbände für die 2mR ausgesprochen haben? In der veröffenlichen Version der Anhörung vor dem Petitionsauschuß sprechen sie sich dagegen aus. Ist Ihnen im weiteren bekannt dass die StVO und die eingängigen Vorschriften dazu eine Mindestbreite von 2,2 m für Fußwege vorsehen? Demzufolge wären schmalere Wege auch nicht zum Wandern geeignet oder was wahrscheinlicher ist, lassen sich die Verhältnisse des allgemeinen Strassenverkehrs nicht auf die Erholungsnutzung im Wald übertragen. Oder habe ich etwas übersehen?
Mit freundlichen Grüßen
Johanens Bruns
Sehr geehrter Herr Bruns,
vielen Dank für Ihre Frage. In der öffentlichen Anhörung des Petitionsausschuss am 04. Juni 2014 hat sich, neben einer Vielzahl von weiteren Verbänden, auch der Vorsitzende des Landesnaturschutzverbandes geäußert. Dem Protokoll ist zu entnehmen, dass er eine Einführung der Zwei-Meter-Regel als „zweitrangig“ erachtet und nicht grundsätzlich ablehnt. Vielmehr ist der Vertreter des Landesnaturschutzverbandes der Meinung, dass Ausnahmen einer Regelung durch den Dialog in Kommunen möglich und Ziel sein können und dürfen. Dies ist auch im Sinne meiner Fraktion. Das Erteilen von Verordnungsausnahmen ist den zuständigen Fortbehörden gestattet, wie sie § 37 des Landeswaldgesetztes entnehmen können.
Für weitere Fragen bezüglich dieses Themas möchte ich Sie an die zuständigen Behörden, wie beispielsweise das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verweisen. Diese können Ihnen, sollten Sie weitere Informationen benötigen, detailliert Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann