Frage an Edith Sitzmann von Dominik P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
leider kann ich Ihre Meinung nicht nachvollziehen, denn Sie beantworten Fragen, die ich garnicht gestellt habe. Die Frage nach dem Anhalteweg bezog sich auf Wege breiter als 2m oder schmäler.
Des weiteren schreiben Sie, dass es in Städten nicht unüblich ist, dass sich wesentlich schnellere Verkehrsteilnehmer z.T mit 1,5m begnügen müssen.
Erneut ein Grund zu Fragen, was denn im Wald so schlimm sein soll, wenn es in Städten üblich ist?
Meine Kernfrage aber bleibt von Ihnen unbeantwortet: Folglich nochmal die Frage (zum dritten mal): Basiert Ihre Gefahrenanalyse auf Untersuchungen oder Hörensagen?
Sehr geehrter Herr Papa,
Die "Zwei-Meter-Regel" hat einen fachlichen Bezug zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, in der eine "Zwei-Meter-Regel" für gemeinsame Rad- und Fußwege außerorts verankert ist.
Ich halte die Regelung für sinnvoll, denn Wege müssen ausreichend breit sein, damit alle VerkehrsteilnehmerInnen konfliktfrei aneinander vorbeikommen. Zentral ist, dass sich die Interessengruppen vor Ort über geeignete Wege sowie über Wegepflege und Naturschutz einigen. Diesen Konflikt kann eine landesweite Regelung nicht lösen.
Offensichtlich bewerten wir die vorliegenden Informationen und Argumente unterschiedlich, dabei respektiere ich Ihre Haltung, teile sie aber nicht.
Sollten Sie weitere inhaltliche Fragen zur 2-m-Regelung haben, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Verwaltungen.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann