Frage an Edith Sitzmann von Hans-Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
erstmal Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe dazu folgende Nachfragen:
Sie schreiben „Grundbesitzer benötigen Rechtssicherheit“
A: Können Sie mir genau sagen was Sie damit meinen? Das freie Betretungsrecht auf allen Wegen im Wald für Radfahrer ist meine Wissens schon durch Bundesgesetz geregelt, und Haftungsfragen sind Eindeutig durch eindeutige Bundesgerichtsentscheide („der Waldbesucher muss mit Waldtypischen Gefahren rechnen etc…“) ein für alle Mal geklärt. Wo soll also diese nicht vorhandene Rechtssicherheit z.B. im zitierten Hessen sein?
Außerdem: „z.B. im hessischen Waldgesetz, das oft zu als Vorbild herangezogen wird“
B: In Hessen ist das aktuelle Waldgesetz ein einstimmiger Konsens von Waldbesitzern, Jägern, Wanderern und Radfahrern. Was man aktuell aus Hessen hört und liest, sind dort alle Beteiligten sehr zufrieden mit der aktuellen Lösung. Haben Sie sich bei Ihren Grünen Kollegen dort informiert ob die Regelung zufrieden stellend ist?
Außerdem: „…Jägerschaft befürchtet eine verstärkte Beunruhigung des Wildes…“
C: Mal ganz davon abgesehen, dass es genug wissenschaftliche Studien gibt, die diese Behauptung komplett wiederlegen, wissen Sie selbst (ich denke Sie kennen die Verhältnisse um Freiburg), dass sich kaum ein Radfahrer an die 2Meter Regel hält. Wen sich jetzt schon keiner an die Regelung hält, was für einen Unterschied macht es dann für das Wild, wenn die Regelung abgeschafft wird?
D: Ca. 67% des Waldes in Ba-Wü befindet sich in öffentlicher Hand. Bisher gibt es aber nur ca. 80km ausgewiesene Mountainbikestrecken die diesen Namen auch verdient haben, obwohl das Gerade im öffentlichen Wald kein Problem darstellen sollte. In Ba-Wü gibt es 1101 Gemeinden. Laut Hr. Bonde sollen 10% der 8000km ausgewiesenen „MtbRouten“ schmale Wege werden. Das wäre dann Pro Gemeinde ca. 800Meter Trail. Halten Sie das wirklich für Ausreichend? Halten Sie es wirklich für Sinnvoll dafür 6Mio€ Steuergelder (50%Bawü/50%EU) zu verschwenden?
Sehr geehrter Herr Kleine,
Vielen Dank für Ihre erneute Erwiderung.
Kurz zu ihren Fragen: Rechtssicherheit besteht für alle Nutzerinnen und Nutzer durch die für RadlerInnen im Wald zugelassene Wegbreite von 2 m. Als Faustregel für eine geeignete Breite gilt die Befahrbarkeit durch einen PKW oder eine Fahrradlänge (i.d. Regel 1,90 m plus 10 cm).
Ich halte die baden-württembergische Lösung für uns passend, die Radwegeausweisungen auf kommunaler Ebene ausdrücklich befürwortet. Unabhängig von der hessische Regelung. Die Argumente können Sie der Anhörung entnehmen.
Die Bedenken der Jägerinnen und Jäger habe ich Ihnen exemplarisch für die Interessengruppen aufgeführt, die andere Interessen verfolgen als die Radlerinnen und Radler.
In Anbetracht der unterschiedlichen Interessen der Nutzerinnen und Nutzer des Waldes halte ich gemeinsame Kompromisslösungen auf regionaler Ebene für den Königsweg.
Ich wünsche Ihnen, dass so viele attraktive Wege wie möglich entstehen und dass sie als Radler durch kommunale Lösungen den Rückhalt aller anderen Interessengruppen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann