Frage an Edith Sitzmann von Hans K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Sie erklärten in Ihrer Antwort an Herrn Mannke,insbesondere beim Brandschutz keine Kompromisse zulassen zu wollen, aber auch nicht mehr zahlen zu wollen, als vertraglich vereinbart.
Wie wollen Sie denn dann höhere Ansprüche beim Brandschutz als die gesetzlichen (Mindest-)anforderungen rechtfertigen und solche dann durchsetzen?
Mehr geht ja bekanntlich immer, auch beim Brandschutz, kostet dann aber eben auch mehr.
Auch die gesetzlichen Vorschriften stellen ja einen Kompromiss dar.
Was bedeutet denn Ihrer Meinung nach die Sprechklausel und weshalb hat man diese Ihrer Meinung nach in den Vertrag aufgenommen?
Weshalb soll denn Ihrer Meinung nach eine Feststellungsklage erforderlich sein, wenn sie sowieso davon ausgehen , dass die Deutsche Bahn mit einer Klage, sollte sie sich dazu entschließen, keinen Erfolg haben wird?
Mit freundlichen Grüßen
Hans König