Frage an Edith Sitzmann von Gottfried O. bezüglich Finanzen
Reutlingen, 01.07.2013
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
in der Beantwortung der Frage von H. M. zu einer möglichen negativen Feststellungsklage des Landes gegen eine Beteiligung an den ausufernden Mehrkosten von Stuttgart 21 haben Sie geschrieben:
"Eine Aussage zu einer Feststellungsklage seitens des Landes kann von der grünen Landtagsfraktion nicht getroffen werden. Hierfür müssen umfangreiche Rechtsfragen mit erheblicher Tragweite bis hin zu verfassungsrechtlichem Rang geklärt werden."
Welche verfassungsrechtlichen Bedenken sprechen gegen eine negative Feststellungsklage?
Wie entkräften Sie den Verdacht, dass die grüne Regierung vor allem fürchtet,
dass bei einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Fiananzierung von Stuttgart 21 geht, festgestellte werden müsste, dass es sich bei dieser Finanzierung um eine verfassungswidrige Mischfinanzierung handelt?
Mit freundlichen Grüßen,
Gottfried Ohnmacht-Neugebauer