Frage an Edith Sitzmann von Sylvia H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
aus Ihrer hier verlinkten Antwort zur Finanzierung von Stuttgart 21 zitiere ich folgende für mich wesentliche Sätze: ( http://www.abgeordnetenwatch.de/edith_sitzmann-597-44461--f381245.html#q381245 )
"Eine Aussage zu einer Feststellungsklage seitens des Landes kann von der grünen Landtagsfraktion nicht getroffen werden. [...] Die Aufgabe der Landtagsfraktion sehe ich daher insbesondere darin, auf die Einhaltung des Kostendeckels zu achten."
1. Frage:
Welche Mittel hat die Landesregierung denn außer einer Feststellungsklage, um die Einhaltung des Kostendeckels auch für die Zukunft zu sichern?
2. Frage:
Soll die Landtagsfraktion nicht auch die Regierung kritisch in der Ausübung ihrer Geschäfte begleiten und notwendige Entscheidungen organisieren? Da das Land durch die beschriebene Konstellation nicht in eine Erpressbarkeit durch die Bahn geraten darf, muss die Kostenbeteiligungsfrage jetzt geklärt werden. Die Landtagsfraktion sollte dazu in der Lage sein, einen Entschließungsbeschluss einzubringen, der die Feststellungsklage zum Gegenstand macht? Es geht doch darum, dass das Land nicht mehr bezahlen muss.
Begründung:
Das Projekt ist laut FinVe nur mit rund 4,5Mrd.€ durch alle Projektpartner finanziert. Der Aufsichtsrat hat den Finanzrahmen auf 6,8Mrd € erweitert, kündigt aber (unter Vermeidung einer Lenkungskreissitzung) an, das Land zur Beteiligung an den Mehrkosten zu verklagen, allerdings zu einem ihm passenden Zeitpunkt. In der Zwischenzeit entstehen aber weitere Milliarden an Verpflichtungen. Es ist doch zu erwarten, dass ein Gericht in 2-3 Jahren zu Gunsten der Bahn entscheidet, wenn das Land nicht vorher mit einer Feststellungsklage für Klarheit sorgt. Die Konsequenz einer Klage ist allerdings, dass das Gericht die Landesregierung fragen wird, ob das Land die Konsequenzen eines Ausstiegs mitträgt, wenn das Projekt wegen nicht finanzierbarer Kosten abgebrochen werden muss.
Herzliche Grüße
Sylvia Heimsch