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Edith Sitzmann
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Frage von Uwe M. •

Frage an Edith Sitzmann von Uwe M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

die kommende Frage liegt thematisch gegenüber meinen früheren Fragen völlig anders. Es geht jetzt nicht mehr um die Bahnhofskapazität, auch nicht um die Rolle der Politik in Bildung und Wissenschaft.

Es geht um die Klärung, wer die Mehrkosten für Stuttgart21 zu bezahlen hat. Die Landesregierung vertritt den Standpunkt, dass der Kostendeckel gilt. Die Bahn stellt in Aussicht, auf dem Klageweg, aber das ist in 2-3 Jahren, das Land an der Finanzierung der Mehrkosten beteiligen zu wollen. Je nachdem müssen die Bahn bzw. der Bund oder das Land ihre Finanzplanung darauf einstellen. Das bedeutet auch, dass die Parteien dann bei entsprechenden Wahlen gegenüber ihren Wählern vertreten müssen, woher sie das Geld nehmen.

Nun wird die Forderung nach einer Feststellungsklage laut.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=11549774/bfhjp1/index.html

2 Fragen:

Unterstützt die Fraktion der Grünen diese Forderung einer Feststellungsklage und können sich SPD und Grüne hier einigen, da sie doch zu 100% übereinstimmen, dass der Kostendeckel gilt?

An wen aus der SPD-Fraktion wäre Ihrer Meinung nach diese Frage auch zu richten?

Es ist ja durchaus vorstellbar, dass das Land sich doch noch an den Mehrkosten beteiligt, wenn irgendwann ein anderer Koalitionsvertrag in BaWü geschlossen wird, zwischen wem auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Grünen-Wähler Uwe Mannke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mannke,

Vielen Dank für Ihre Fragen vom 9. Juni 2013.

Lassen Sie mich folgendes vorausschicken: Die Grünen haben Stuttgart 21 aus verkehrlicher und finanzieller Sicht abgelehnt, da wir insbesondere hinsichtlich der Leistungsfähigkeit Zweifel haben.

Das Land Baden-Württemberg hatte bereits vor der Landtagswahl im März 2011 einen Finanzierungsvertrag (FinVe) abgeschlossen. Daher haben wir das S21-Kündigungsgesetz zur Volksabstimmung gebracht, um eine Möglichkeit zur Beendigung der FinVe zu schaffen. Leider hat das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten. Das Land ist demnach verpflichtet, seinen Leistungen nachzukommen. Im Gegenzug ist die Deutsche Bahn AG verpflichtet, das Ihrige zu tun. Stuttgart 21 ist ein eigenwirtschaftliches Projekt der Deutschen Bahn AG. Die Deutsche Bahn AG ist Bauherrin und Vorhabenträgerin. Das Land leistet einen Zuschuss.

Klar ist für uns, dass die Deutsche Bahn AG sämtliche Leistungen aus dem Finanzierungsvertrag in Einhaltung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften zu erfüllen hat. Hierzu gehört auch, dass jeweils eine genehmigungsfähige Planung vorgelegt wird. Daher darf es insbesondere beim Brandschutz keine Kompromisse geben. Herr Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat hierauf zusammen mit Herrn Finanzminister Nils Schmid hingewiesen.

Die Leistungen des Landes bei Stuttgart 21 richten sich nach dem FinVe. Es besteht nach dem Finanzierungsvertrag keine Verpflichtung zu weiteren Leistungen. Der Kostendeckel gilt. Das Land wird sich an Mehrkosten oberhalb von 4,526 Mrd. € nicht beteiligen. Die Sprechklausel bedeutet nicht, dass das Land mehr (als 930 Mio. €) bezahlen muss. Die Deutsche Bahn AG muss für vollständige Transparenz bei den Kosten, Chancen und Risiken sorgen und auch die Projektrisiken darstellen.

Dies vorausgeschickt, ist für alle Seiten klar, dass sich das Land nicht an weiteren Kosten beteiligen wird. Aufgrund der Haushaltslage sehen wir das Land hierzu auch nicht in der Lage. Der Aufsichtsrat der DB AG hat vor diesem Hintergrund dennoch beschlossen, Stuttgart 21 weiter zu bauen und den Finanzrahmen zu erhöhen. Wir gehen davon, dass die Deutsche Bahn mit einer Klage, sollte sie sich dazu entschließen, keinen Erfolg haben wird. Der Zuschuss des Landes ist „freiwillig“, der Landeshaushalt nicht für eine umfangreiche Unterstützung von Infrastrukturgroßvorhaben der Deutschen Bahn und des Bundes geeignet.

Eine Aussage zu einer Feststellungsklage seitens des Landes kann von der grünen Landtagsfraktion nicht getroffen werden. Hierfür müssen umfangreiche Rechtsfragen mit erheblicher Tragweite bis hin zu verfassungsrechtlichem Rang geklärt werden.

Vor der Volksabstimmung im November 2011 haben wir alle Argumente ausführlich der Öffentlichkeit vorgelegt. Wie die Bürgerschaft dann entschieden hat, wissen Sie selbst. Nachdem also das S21-Kündigungsgesetz keine Mehrheit erhalten hat und die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträgerin S21 verwirklichen möchte, wird das Land seinen vertraglichen Pflichten aus dem FinVe nachkommen und seine Zuschüsse bezahlen. Die Aufgabe der Landtagsfraktion sehe ich daher insbesondere darin, auf die Einhaltung des Kostendeckels zu achten.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann