Frage an Edith Sitzmann von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
ich begrüsse es, dass die Einführung eines modernen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Ihnen und Ihrer Fraktion ein wichtiges Anliegen des Koalitionsvertrages vom April 2011 ist.
Die Evaluation des IFG des Bundes wurde am 22.5.2012 abgeschlossen.
Leider hat Innenminister Gall meine Anfrage im Abgeordnetenwatch zum Informationsfreiheitsgesetz vom Dezember 2011 unbeantwortet gelassen. Ein Brief an Herrn Ministerpräsident Kretschmann ("Mut zum Informationsfreiheitsgesetz um Glaubwürdigkeit zu verbessern") wurde an das Innenministeirum weitergeleitet, das nicht antwortete.
In der Petition 15/2078 wird das Innenministerium zum Termin so zitiert: "Im Hinblick auf die umfangreichen Vorarbeiten und die weiteren Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag, die parallel bewältigt werden müssen, kann ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung gegenwärtig noch nicht genannt werden." Ein Akteneinsichtsantrag in die Stellungsnahme des Innenministeriums blieb unbeantwortet.
Am 6.12.2013 antworteten Sie: "Ich gehe fest davon aus, dass das Innenministerium die Zusage einhalten wird, Mitte 2013 einen dem Koalitionsvertrag entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es daher nicht für notwendig, eine Einbringung durch die Fraktionen, wie Sie sie skizzieren, vorzubereiten."
Bedauerlicherweise wurde diese Zusage gebrochen. Werden Sie nun das Innenministerium darauf aufmerksam machen, dass sowohl im Bund als auch in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen Parlamente ihren eigenen Entwurf einbrachten?
Ich stimme Ihnen zu, dass ein IFG Veränderungen in der politischen Kultur und in der Arbeitsweise der einzelnen Ministerien nach sich ziehen muss und möchte hinzufügen. Allerdings sind Übergangszeiten (in England 5 Jahre) in einem verabschiedeten IFG sachgerechter, als durch Verschleppen bei der Verwaltung die Hoffnung zu schüren, dass das ausgesessen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Keim,
zu Ihrer Anfrage bezüglich der Umsetzung eines Informationsfreiheitsgesetzes für Baden-Württemberg gehe ich fest davon aus, dass die Landesregierung im Laufe des Jahres 2013 einen dem Koalitionsvertrag entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.
Innenminister Gall hatte - am Rande der Landespressekonferenz am 17. Mai 2013 - diesbezüglich ausgeführt, dass im Innenministerium zunächst andere Vorhaben (wie z.B. die Polizeistrukturreform, das Glücksspielrecht, die Reform des Verfassungsschutzes oder das Kommunalwahlrecht) prioritär bearbeitet worden seien, so dass die Schaffung eines IFG erst jetzt angegangen werden könne. Für meine Fraktion bleibt die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes eine wichtige Forderung für mehr Transparenz staatlichen Handelns. Sie bildet einen wesentlichen Baustein in der "Politik des Gehörtwerdens" und stellt einen Grundpfeiler für wirkungsvolle Bürgerbeteiligung dar.
Angesichts der Bedeutung des Vorhabens für meine Fraktion und den zahlreichen zu prüfenden Fragestellungen insbesondere zu Verwaltungsabläufen und Kosten in Bezug auf dieses Vorhaben, kann von einem Verschleppen oder Aussitzen hier jedenfalls nicht die Rede sein.
Eine Einbringung durch die Fraktionen halte ich in Anbetracht der Zusage des Innenministeriums und der Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens der Fraktionen mit der Landesregierung nach wie vor nicht für den richtigen Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann