Frage an Edith Sitzmann von Bernd B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
stellvertretend für die Grünen und in dem Falle auch anderen beteiligten Parteien würde ich gerne von Ihnen wissen, wie es bezüglich der Beerdigung Verstorbener in der Zukunft aussieht. Einerseits besagt das Bestattungsgesetz des Landes BW in § 39 den Sargzwang, der mit enormen Kosten verbunden ist. Heute lese ich in den Stuttgarter Nachrichten ( http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BestattG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BestattGBWV9P32%20jlr-BestattGBWV1P32%20jlr-BestattGBWV2P32%20jlr-BestattGBWV3P32%20jlr-BestattGBWV4P32%20jlr-BestattGBWV5P32%20jlr-BestattGBWV6P32%20jlr-BestattGBWV7P32%20jlr-BestattGBWV8P32 ) , daß für Muslime dieser aufgehoben werden soll mit Rücksicht auf die Religion. Nun frage ich (Atheist) Sie, ob entsprechend § 3 des Grundgesetzes (" Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden") für mich als Nichtgläubigen ohne Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft ebenfalls der Sargzwang entfällt, weil eine solche Regelung gegen das Grundgesetz verstossen würde.
Bernd Bremer
Sehr geehrter Herr Bremer,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.03.2013 bezüglich der Änderungen, die wir im Bestattungsgesetz (BestattG) vornehmen wollen. Wir haben im Landtag unter der Federführung des Sozial- und des Integrationsausschusses eine öffentliche Anhörung zu Bestattungsformen durchgeführt. Im Nachgang haben sich alle vier Fraktionen auf ein weiteres gemeinsames Vorgehen bei der Novellierung geeinigt. Die Detailabstimmungen laufen noch.
Es ist richtig, dass wir mit der Novellierung des BestattG hauptsächlich eine interreligiöse und interkulturelle Öffnung vornehmen wollen. Das heißt, wir möchten den Menschen, die hier in Baden-Württemberg leben, ermöglichen mit den Riten bestattet zu werden, die ihrer Religion und ihrer Kultur entsprechen. 26 Prozent der Bevölkerung in Baden-Württemberg hat einen Migrationshintergrund.
Neben dem Christentum sind der Islam und das Judentum die am stärksten vertretenen Religionen in Deutschland, so auch in Baden-Württemberg. Wir möchten verhindern, dass Menschen, die vor Jahrzehnten nach Deutschland gekommen sind, hier gelebt und gearbeitet haben, ihre Kinder hier aufgezogen haben und hier ihren Lebensmittelpunkt hatten, nach ihrem Tod in ihr Herkunftsland gebracht werden müssen, damit sie ihrer Religion und den damit verbundenen Bestattungsformen entsprechend beerdigt werden können. Nicht richtig ist, dass für Sie als nichtreligiöser Mensch weiterhin die Sargpflicht gelten wird. Vielmehr haben wir vor, den mutmaßlichen Willen der/ des Verstorbenen als Grundlage zu definieren. Die Sargpflicht soll lediglich für den Transport der/ des Verstorbenen beibehalten werden, nicht aber für die Bestattung.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann