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Edith Sitzmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Benno S. •

Frage an Edith Sitzmann von Benno S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

Im Wahlprogramm ihrer Partei zur Landtagswahl 2011 kann man auf Seite 197 nachlesen:
"(...) Pauschalverbote sind aber unverhältnismäßige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht und stellen die ganze Bevölkerung unter Generalverdacht. Ein solches Pauschalverbot stellt für uns auch das Alkoholverkaufsverbot zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr in Verkaufsstellen dar. Deswegen setzen wir uns konsequenterweise für die Abschaffung dieses Verbots ein."
Nun mehren sich aber selbst in ihrer Partei Stimmen, die noch mehr Alkoholverbote, z.B. auf öffentlichen Plätzen fordern, nachdem die CDU ja schon erfolglos über eine dahingehende Gesetzeslage hat abstimmen lassen. ( siehe: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-01/baden-wuerttemberg-alkoholverbot/seite-1 ).
Deshalb meine Frage: Womit kann man rechnen? Dass das Wahlversprechen ihrer Partei nach einer Aufhebung des Nachtverkaufverbots noch verwirklicht wird, dass sich am status quo gar nichts ändert, oder sogar damit, dass es entgegen der Ankündigung ihrer Partei zu noch mehr pauschalen Verboten kommt?

Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Edith Sitzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Steinegger,

vielen Dank für Ihre Frage zum vieldiskutierten Thema Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum.
Beim Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum setzen wir GRÜNEN uns für eine Stärkung der Prävention vor Ort statt Verbote ein. Die Sicherheit der Bevölkerung muss in den Innenstädten gewährleistet sein und darf nicht durch alkoholbedingte Gewalt oder massive Störungen beeinträchtigt werden. Gewalt jeglicher Art wird von uns geächtet, hierzu zählt natürlich auch Gewalt gegenüber Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. In diesem Zusammenhang respektieren wir selbstverständlich die Beschlusslagen der Regierungsparteien in Baden-Württemberg, die beide ein Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ablehnen.
Vor diesem Hintergrund müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die sich im jetzigen Rechtsrahmen bewegen. Der Polizei steht bereits jetzt ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, wie übermäßiger Alkoholkonsum und dessen Begleiterscheinungen eingedämmt werden können.

Meine Fraktion hat sich auch im Rahmen der Haushaltsberatungen für gute Konzepte der Prävention stark gemacht. Sie finden die entsprechende Pressemitteilung dazu hier http://www.bawue.gruene-fraktion.de/cms/default/dok/418/418865.alkoholpraevention_kommunal_verankerte_p.html

Ich hoffe ich konnte Ihnen unsere Position darlegen und Ihre Frage beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann