Frage an Edith Sitzmann von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
ich danke Ihnen dafür, dass im Koalitionsvertrag von Baden-Württemberg Rot-Grün ankündigt, allen einen freien Zugang "zu den bei den öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen" zu verschaffen.
Damit sollte Baden-Württemberg als eines der letzten Bundesländer ein "umfassendes Informationsfreiheitsgesetz" erhalten, wie es eines im Bund und vielen anderen Ländern schon lange gibt.
Leider hat hat Inneministerium Gall meine Anfrage im Abgeornetenwatch zum Informationsfreiheitsgesetz vom Dezember 2011 unbeantwortet gelassen.
Ich hatte darauf hingewiesen, dass 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund ( http://right2info.org/laws ) haben. Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben schlechtere Informationsfreiheitsgesetze. Deshalb hatte ich angeregt da ergeiziger zu sein, als sich am Bund zu orientieren.
Nun hat das Innenministerium wieder eine Verzögerung zum Juni 2013 angekündigt.
Hier scheint sich anzudeuten, was im Bund in den Jahren 1998 bis 2004 auch geschah: Trotz Koalitionsvertrag erarbeitete die Ministerialbürokratie keinen Gesetzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wurde. Die "Zeit" nannte das den "Aufstand der Amtsschimmel". Die Lösung diese Problems war, dass die Koalitionsparteien ihren eigenen Gesetzesentwurf erarbeiteten und verabschiedeten. Das gleiche geschah in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Werden Sie angesichts der Wichtigkeit der Informationsfreiheit für die Demokratie dieses Anliegen energisch vertreten und notfalls darauf hinweisen, dass ja das Parlament selber einen Gesetzentwurf erarbeiten und verabschieden kann?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Sehr geehrter Herr Keim,
Sie haben recht damit, dass Baden-Württemberg hier noch nicht auf dem Stand der Zeit ist. Die Einführung eines modernen Informationsfreiheitsgesetzes ist mir und meiner Fraktion ein wichtiges Anliegen. Dabei muss auch geprüft werden, wie weit Elemente eines "IFG 2.0", wie sie im Hamburger Transparenzgesetz enthalten sind, übernommen werden können.
Wir stehen in dieser Frage im engen Kontakt mit dem Innenministerium. Ich kann Ihnen versichern, dass auch dort unsere Einschätzung geteilt wird, dass einem zeitgemäßen Informationsfreiheitsgesetz gerade für die Umsetzung des von uns gewünschten "Open Government" in Baden-Württemberg eine große Bedeutung zukommt. Ein solches Gesetz, das ja durchaus Veränderungen in der politischen Kultur und in der Arbeitsweise der einzelnen Ministerien nach sich ziehen wird, braucht allerdings in der Tat eine gewisse Vorbereitungszeit - auch, um hier Akzeptanz in der Verwaltung zu schaffen. Ebenso kann ich den Wunsch des Innenministeriums nachvollziehen, die Evaluierungsergebnisse des Bundes-IFG in die Gesetzesentwicklung einzubeziehen. Die bisherigen Verzögerungen sind dementsprechend für mich plausibel.
Ich gehe fest davon aus, dass das Innenministerium die Zusage einhalten wird, Mitte 2013 einen dem Koalitionsvertrag entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es daher nicht für notwendig, eine Einbringung durch die Fraktionen, wie Sie sie skizzieren, vorzubereiten.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann