Frage an Edith Sitzmann von Markus R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
mit ein wenig Verwunderung habe ich Ihre Aussage zu einer Änderung des Kommunalwahlrechts gelesen:
"Die grüne Regierungsfraktion will mit einer bundesweit einmaligen Gesetzesänderung mehr Frauen den Weg in die Kommunalparlamente ebnen. Zur Kommunalwahl 2014 sollen Parteien Wahllisten mit gleichvielen Frauen und Männern aufstellen"
Möchten Sie bei einer angestrebten Änderung des Kommunalwahlrechts auch gleich die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens streichen, möchten Sie aus der freien Wahl der Listenkandidatinnen und -kandidaten eine starre Liste analog zu den Landeslisten bei Bundestagswahlen machen?
Wie passt das zusammen mit einem mehr an Demokratie, das sie den Wählerinnen und Wählern versprochen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Ritter
Sehr geehrter Herr Ritter,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Frauenanteil in politischen Gremien verharrt seit Jahrzehnten in Baden-Württemberg auf einem extrem niedrigen Stand. Nur langsam steigt die Partizipation in Ratsgremien an. Um die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern zu erreichen, wollen wir paritätisch besetzte Wahllisten für die Kommunal- und Kreistagswahlen einführen. Hierfür beabsichtigen wir das Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg zu ändern. Von dieser Änderung ist weder die baden-württembergische Besonderheit des Kumulierens und Panaschierens noch die freie Wahlliste tangiert. Gerade durch das Kumulieren und Panaschieren wird der Wähler/in eine größere Einflussnahme eröffnet. Mit Blick auf die paritätische Besetzung der Wahllisten kann der Wähle/in all seine Stimmen nur an Kandidatinnen oder nur an Kandidaten vergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann