Frage an Edith Sitzmann von Horst R. bezüglich Verkehr
Ist es nach der JANEIN-Kampfabstimmung rechtens, Fördergelder in unbegrenzter Höhe aus öffentlichen Steuermitteln des Landes für eine private Bahn"AG" bereitzustellen, die eine Reduzierung bzw. Rückbau der Infrastruktur zum Inhalt hat?
Hat nicht das Verkehrsministerium die Aufgabe den seit der Finanzierungsvereinbarung bekannten Versuch eines Subventionsbetruges öffentlich klarzustellen?
Hatte der "neue" Verkehrsminister W.Hermann nicht genügend Erfahrung als verkehrspolitischer Sprecher der GRÜNEN im Bundestag sammeln können? Oder war er womöglich immer nur abwesend, insbesondere als die Kostenprognosen zu S21 vom Bundesrechnungshof nicht öffentlich in realistischer Zusammenstellung(wenigstens zum damalige Zeitpunkt) behandelt wurden?
Ist dadurch nicht die Fragestellung in der JANEIN Kampagne völlig verfälscht zur Entscheidung aufgelistet worden?
Hatte die Volksabstimmung nur den Zweck die internen Machtbefugnisse zwischen SPD und GRÜN als Heilmittel zu beruhigen? Oder
Sollte die JANEIN-Entscheidung nur die kontinuierliche Fortsetzung der Vorgängerregierung mit all den bekannten Fehlern bestätigen?
Sehr geehrter Herr Ruch,
wenn ich Ihre Fragen richtig verstehe, geht es Ihnen um die Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung bzw. deren Fragestellung. Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass die gestellte Frage die einzig mögliche war, weil verfassungsrechtlich nur eine Abstimmung über die Finanzierung möglich war.
Ihre Fragen zum Minister für Verkehr und Infrastruktur bittet sich Sie, an diesen direkt zu richten.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann