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Edith Sitzmann
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Frage von Uwe M. •

Frage an Edith Sitzmann von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sitzmann,
auch wenn Ihre Fraktion sich verpflichtet hat, das Projekt S21 nicht mehr zu blockieren, ist Ihre Fraktion dennoch verpflichtet alles zu unternehmen, um etwaige Verfassungswidrigkeit, die bei der Volksabstimmung passiert sind, zu prüfen und bei der Stellungnahme des Landtages an den Staatsgerichtshof entsprechend zu antworten.

Am 9.2.2012 hat der zuständige Ausschuss einstimmig also mit Billigung der 2 Grünen beschlossen, keine Stellungnahme zur Anfrage des Staatsgerichtshofs zur Volksabstimmung vorzunehmen.
http://www.landtag-bw.de/aktuelles/pressemitteilungen/ausgabe_pressemitteilungen.asp?PM=N0008_2012&referer=&submit=Anzeigen

Die Abgeordeneten der Grünen hätten aber die Möglichkeit gehabt, wenigstens zwei Mängel bei der Volksabstimmung betreffs der Information der Bevölkerung durch die Landesregierung zu melden und durch eigene Anfragen deren Klärung an die Landesregierung zu vertiefen.

1. Warum wurden in der Wahlbroschüre teilweise gegensätzliche Angaben zu S21 gemacht. Der Bürger hatte hier keine Information, sondern musste sich praktisch als Laie entscheiden, welche der Positionen überhaupt richtig sind. Für die Richtigkeit ist aber die Regierung verantwortlich. Ob zB. ein neuer Bahnhof leistungsfähiger wird, kann nicht durch Mehrheit entschieden werden.

2. Es ist bestens bekannt dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsbroschüre noch rechtzeitig bekannt wurde über die Plattform www.wikireal.org, dass der Stresstest für den simulierten neuen Bahnhof nicht richtig durchgeführt sein konnte. (Sehen Sie hierzu frühere Statements.) Diese Information hätte aber in die Informationsbroschüre einfließen müssen.

Punkte dieser Art waren die Grünen verpflichtet, bei der kritischen Prüfung der Volksabstimmung durch den Staatsgerichtshof einzubringen.

Können Sie bitte die Position der Grünen bei dieser Ausschussentscheidung erklären.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Mannke,

die Informationsbroschüre zur Volksabstimmung wurde von der Landesregierung erstellt, dort finden Sie auch die Ansprechpartner für Ihre Detailfragen.

Wir von der grünen Landtagsfraktion sehen an Stuttgart 21 auch nach der Volksabstimmung die gleichen Kritikpunkte wie zuvor - daran hat sich nichts geändert. Wir sehen das Projekt nach wie vor kritisch und sind der Meinung, dass es andere und bessere Möglichkeiten für den Stuttgarter Bahnhof und seine Anbindung gegeben hätte. Die Volksabstimmung und ihr Ergebnis erkennen wir aber ausnahmslos an. Dies tun wir als gute Demokraten, denen der Willen des Volkes als Maß gilt. Dies tun wir aber auch in dem Bewusstsein, dass eine Befragung des Volkes nicht früher möglich war. Nicht, weil wir das nicht gewollt hätten, sondern weil es vor 2011 leider nicht den politischen Willen dazu gab.

Wir sind nach der Volksabstimmung an einem Punkt angelangt, an dem die parlamentarischen Widerstandsmöglichkeiten gegen Stuttgart 21 ausgeschöpft sind. So haben es die Baden-Württemberger entschieden. Und wir sind nur Vertreter dieser Wählerinnen und Wähler. Dies gilt es zu akzeptieren, auch wenn es nicht leicht ist.

Im Übrigen möchte ich auf meine Antwort auf Ihre vorherigen Fragen verweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann