Frage an Edith Sitzmann von Elisabeth M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Sie haben geschrieben:
"Wie wir alle wissen, hat sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen das Kündigungsgesetz ausgesprochen. Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die gut 58%, die mit Nein gestimmt haben, damit das Projekt eindeutig befürworten. Es bedeutet aber, dass 58% den Status Quo, nämlich, dass Stuttgart 21 wie geplant gebaut wird, auch nicht ändern, sondern am Projekt und dessen Finanzierung festhalten wollten."
Ich habe Ihnen am 11.3 dazu einige Fragen gestellt, die Sie in Ihrer Antwort aber ignoriert haben.
Deshalb frage ich noch einmal:
- Was ist unter "wie geplant" zu verstehen? Was war am 27.11.2011 der rechtsverbindliche "Status Quo"? War das S21 oder S21 PLUS?
- Wie und wo wurde der Gesetzgeber, das Volk, über diesen "Status Quo" informiert?
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Müller
Sehr geehrte Frau Müller,
ich möchte Sie auf die Broschüre des Landesregierung verweisen, in der Sie den Sachstand zur Volksabstimmung nachlesen können http://www.bw-stimmt-ab.de/tl_files/content/5316_Abstimmungsheft_Stuttgart%2021_Ansicht.pdf .
Diese Broschüre ging im Vorfeld der Volksabstimmung an alle Haushalte in Baden-Württemberg.
Es lagen meines Erachten, wie ich Ihnen ja auch bereits mitgeteilt habe, ausreichende Informationen zum Projekt Stuttgart 21 vor, so dass im Vorfeld der Volksabstimmung jeder und jede, der wollte, sich umfassend informieren konnte. Ich möchte an dieser Stelle auch noch Herrn Geissler zitieren, der auf der Internetseite der Schlichtung ( http://www.schlichtung-s21.de/ ) schreibt: " Das Schlichtungsverfahren war eine sogenannte Sach- und Faktenschlichtung. Sie sollte und soll weiter dazu dienen, Sie über Zahlen, Daten und Fakten rund um Stuttgart 21 zu informieren, damit Sie sich ein eigenes Urteil bilden können."
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann