Frage an Edith Sitzmann von Maria K. bezüglich Verkehr
1.) Wer ist berechtigt, eine fehlende Planrechtfertigung festzustellen?
2.) In welcher Form findet die von Trittin angeführte "Anhörung" statt und was bezweckt diese?
3.) Könnte es sein, dass bei Einhaltung des Kostendeckels keine Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof möglich ist und somit die Regierung aus dem Vertrag aussteigen muss wegen fehlender Planrechtfertigung, weil sie an Recht und Gesetz gebunden ist?
4.) Zur Zeit gilt ein Baustopp dort, lt. Urteil der Verwaltungsgerichtshofes Mannheim, Az.:5 S 2910/11.
Durch die mehrfach erhöhte Wassermenge muß an das GWM eine neue Genehmigung erstellt werden.
5.) Wann prüft endlich ein unabhängiger Sachverständiger die Variante K21? Es ist sowohl finanziell als auch umweltschonend zu betrachten ist.
6.) Warum legt die Bahn die Finanzierungskosten nicht vor, und wie wird der total außer Kontrolle geratene Stresstest offiziell erklärt?
7.) Die Verwirklichung von S21 würde ein Schienenrückbau verursachen , und das ist gesetzeswidrig.
Wie denkt sich die Regierung dagegen vorzugehen?
Mit freundlichen Grüßen
Maria Körözsi
Sehr geehrte Frau Körözsi,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Stuttgart 21.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir Ihre sehr detaillierte Frage nicht beantworten können. Wir sind keine Verkehrsexperten, sondern Politiker, die das Ergebnis der Volksabstimmung mit allen seinen Konsequenzen akzeptieren, auch wenn uns das natürlich nicht immer leicht fällt. Wir haben als Fraktion nicht die personellen Kapazitäten so verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich komplexe Fragen entsprechend zu beantworten.
Ich denke meine Position ist zudem bekannt. In unzähligen Antwortschreiben, die Sie in vielen Teilen auch hier auf Abgeordnetenwatch nachlesen können, haben meine Fraktionskollegen und ich unsere Position zum Thema Stuttgart 21 ausführlich dargestellt. Ich kann Ihnen in dieser Hinsicht also nichts Neues berichten.
Mit Freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann