Frage an Edith Sitzmann von Sylvia H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
die Landtags-Grünen betonen seit der Volksabstimmung, dass sich das Volk zum einen ausreichend informieren konnte und dass somit die Entscheidung pro Tiefbahnhofssystem ausgefallen sei.
Es wurde aber auf zweifache Weise nachgewiesen, dass mit Stuttgart 21 eine Kapazitäts- bzw. Leistungsreduzierung des Verkehrsknotens vorgenommen würde.
Belege dafür sind hier zu finden:
http://www.wikireal.org/wiki/Stuttgart_21/Stresstest#Fazit
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/104632/Pruefung%20der%20Un%20tersuchung%20Vieregg-Roessler.pdf?command=downloadContent&filename=Pruefung%20der%20Untersuchung%20Vieregg-Roessler.pdf
Schließlich wurde Herr Trittin (Bundestags-Grüne) befragt, wie er zu einer Kapazitätsreduzierung beim Stuttgarter Kopfbahnhof steht; seine Antwort:
Der Schienenverkehr ist nach wie vor das ökologischste Verkehrsmittel im ÖPNV.
Über die Frage des Erhalts des Kopfbahnhofes Stuttgart gab es eine Volksabstimmung, die zugunsten des Tiefbahnhofs ausging. Damit ist die Landesregierung politisch gebunden.
Darüber hinaus ist die Landesregierung an Recht und Gesetz gebunden. Falls also die Planrechtfertigung fehlt, wird die Landesregierung und die zuständigen Behörden sich damit befassen. Die Anhörung dient gerade dazu, solche Fragen aufzuwerfen, die die zuständigen Stellen dann abzuarbeiten haben.
http://www.abgeordnetenwatch.de/juergen_trittin-575-38013--f330284.html#q330284
Nun meine Fragen:
1. Wer ist berechtigt, eine fehlende Planrechtfertigung festzustellen?
2. In welcher Form findet die von Trittin angeführte "Anhörung" statt und was bezweckt diese?
3. Könnte es sein, dass bei Einhaltung des Kostendeckels keine Leistungssteigerung gegenüber dem Kopfbahnhof möglich ist und somit die Regierung aus dem Vertrag aussteigen muss wegen fehlender Planrechtfertigung, weil sie an Recht und Gesetz gebunden ist?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Heimsch,
vielen Dank für Ihre Frage.
Meine Fraktionskollegen wie auch ich, haben in den letzten Tagen, Wochen und Monaten sehr viele Fragen rund um das Thema Stuttgart 21 beantwortet, Informationen ausgetauscht und weitergeben und uns mit Diskussionsbeiträgen an der öffentlichen Debatte beteiligt. Vieles davon können Sie hier auch auf Abgeordnetenwatch nachlesen. Ich denke unsere Meinung ist hinlänglich bekannt und lässt sich beispielsweise auch ausführlich auf unserer Homepage nachlesen.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir Ihre sehr detaillierte Frage nicht beantworten können. Wir sind keine Verkehrsexperten, sondern Politiker, die das Ergebnis der Volksabstimmung mit allen seinen Konsequenzen akzeptieren, auch wenn uns das natürlich nicht immer leicht fällt. Wir haben als Fraktion nicht die personellen Kapazitäten so verkehrstechnisch und verkehrsrechtlich komplexe Fragen entsprechend zu beantworten.
Bei Fragen zu den verkehrlichen Aspekten sowie die Rolle der Projektpartner kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Eine Möglichkeit wäre aber sich an die Deutsche Bahn oder das Kommunikationsbüro Stuttgart 21 zu wenden.
Mit Freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann