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Edith Sitzmann
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Frage von Elisabeth M. •

Frage an Edith Sitzmann von Elisabeth M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Sitzmann,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort an H. S. vom 8.3.

"Wie wir alle wissen, hat sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gegen das Kündigungsgesetz ausgesprochen. Dies bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass die gut 58%, die mit Nein gestimmt haben, damit das Projekt eindeutig befürworten. Es bedeutet aber, dass 58% den Status Quo, nämlich, dass Stuttgart 21 wie geplant gebaut wird, auch nicht ändern, sondern am Projekt und dessen Finanzierung festhalten wollten."

und auf das Urteil des VHG Stuttgart vom 13.2.2012:

"Darüber hinaus kommt dem Schlichterspruch keine rechtsverbindliche Wirkung zu. Dies gilt auch für die Ziffern 11 und 12 des Schlichterspruchs. Der Schlichterspruch enthält in Nr. 2 ausdrücklich die Aussage, dass ihm keine Rechtsverbindlichkeit zukommt. Für den Schlichterspruch selbst stellt dies Dr. Geißler in Ziffer 2 ausdrücklich fest. ... Auch durch die öffentliche Annahme des Schlichterspruchs durch den Bahnvorstand entstand keine rechtsverbindliche Wirkung. Die Ergebnisse und die Zustimmungen erschöpften sich in einer psychologischen und politischen Wirkung."
http://vgstuttgart.de/servlet/PB/menu/1274713/index.html?ROOT=1192939

Der grün-roten Landesregierung dürfte bekannt gewesen sein, dass der Schlichterspruch nur psychologisch-politische Bedeutung hatte. Inwieweit es den Abstimmenden bekannt war, ist nicht bekannt.

Meine Fragen:
- Was bedeutet dann Ihr Satz, "dass 58% den Status Quo, nämlich, dass Stuttgart 21 wie geplant gebaut wird, auch nicht ändern ... wollten."
- Was war am 27.11.2011 der rechtsverbindliche "Status Quo"?
- Was war am/vor dem 27.11.2011 der öffentlich kommunizierte "Status Quo"?
- Wie kann man wissen, an welchem Status Quo die 58% festhalten wollten?
S21? oder S21 PLUS?
- Was ist eine Abstimmung über eine Sachfrage wert, wenn gar nicht klar ist, worüber abgestimmt wird?

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Müller

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre erneute Frage.
Ich möchte auf meine bisherige Antwort an Sie verweisen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass ausreichend Informationen zu den Vor- und Nachteilen des Projekts vorlagen. Bei hunderten Veranstaltungen, in zahlreichen Broschüren und auch in den Medien wurden sämtlich Argumente, im Vorfeld der Volksabstimmung, genannt und ausgetauscht. Die Menschen in Baden-Württemberg haben die Volksabstimmung sehr ernst genommen. Die zeigt die Tatsache, dass bei der ersten Volksabstimmung in unserem Land rund 50% der Abstimmungsberechtigten teilgenommen haben. Die Menschen haben hier nicht nur von Ihrem Recht auf direkte Beteiligung Gebrauch gemacht, sondern sich auch der Verantwortung gestellt, über ein, wie ich Ihnen zustimme, komplexes Projekt zu entscheiden.
Ich bin der Auffassung, dass wer sich dieser Verantwortung stellt und sich aktiv an der Abstimmung beteiligt, im Vorfeld sich sicherlich informiert haben wird, über was er oder sie da entscheidet. Die Volksabstimmung hat bekanntes Ergebnis erbracht, welches es nun zu akzeptieren gilt, auch wenn dies nicht immer einfach ist. Seien Sie versichert auch für mich nicht. im Übrigen teile ich die Haltung unseres Ministerpräsidenten, wonach es jetzt gilt, die Umsetzung von Stuttgart 21 PLUS kritisch-konstruktiv zu begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann