Frage an Edith Sitzmann von Uwe M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Sitzmann,
Der zweite Fragenkomplex meiner letzten Frage:
"2. Vorenthalten von wichtigen Informationen bei der Volksabstimmung"
wurde von Ihnen bis jetzt nicht behandelt.
Ich möchte Sie also erneut bitten, darauf einzugehen.
Des weiteren schreiben Sie:
"Als gewählte Volksvertreterinnen und –Vertreter respektieren wir den Mehrheitswillen. Dieser hat sich am 27. November für einen Verbleib im Projekt ausgesprochen."
Das ist rein von der formalen Sicht aus gesehen richtig - was die Mitfinanzierung angeht. Die Frage ist aber: in welcher Weise leitet die Landesregierung eine Legitimation für die jetzigen Baumaßnahmen aus der Volksabstimmung ab, wenn dieses Projekt zum einen nachweislich
a) zu einer Leistungsverringerung des Kopfbahnhofes führt
b) mit unkalkulierbaren Problemen in zeitlicher und finanzieller Hinsicht gerechnet werden muss, sodass schon jetzt klar ist, dass in wenigen Jahren die DB AG diese Baustelle einfach liegen läßt, wenn laut "Sprechklausel" der Finanzierungsverträge nicht die Projektpartner eine neue Finanzierung zustande bekommen.
Diese angebliche Legitimation wurde dafür benutzt, dass die Landesregierung aus politischen Gründen staatlichen Schutz für die Baumfällungen im Mittleren Schlossgarten gewährt hat.
Hier schließt sich aber der Kreis: Bei der Volksabstimmung wurden wesentliche Mängel des Projektes wie in meiner letzten Frage beschrieben den Wählern vorenthalten, mit Wissen der Regierung.
Nochmal zur 1. Frage:
"Wird die Partei der Grünen gegebenenfalls im Landtag aktiv dafür eintreten, dass das Land in keiner Weise an Mehrkosten zu Stuttgart21 beteiligt wird?"
Präzisierung:
Es genügen m.E. keine formalen Beschlüsse in Koalitionsverträgen und Fraktionsbeschlüssen.
Die Fraktion muss auf die Regierung einwirken, dass keine Fakten geschaffen werden, solange die Finanzierung von S21 unklar ist und die noch ausstehenden Planfeststellung nicht die realen Kosten aufzeigen.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Mannke
Sehr geehrter Herr Mannke,
vielen Dank für Ihre erneute Nachfrage. Sie haben noch einmal auf die fehlende Antwort zum Thema Informationen hingewiesen. Zu welchem Zeitpunkt dem Ministerium für Verkehr- du Infrastruktur welche Gutachten und Aspekte genau vorlagen, kann ich Ihnen leider nicht sagen. In diesem Fall müssten Sie sich bitte direkt an das Ministerium wenden. Ich bin jedoch nach wie vor davon überzeugt, dass jeder, der wollte, sich ein umfassendes Bild vom Projekt machen konnte.
Bei den weiteren, von Ihnen angesprochenen Aspekten, möchte ich auf meine beiden bereits zuvor gegebenen Antworten verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann